Hallöchen!
Ich weiß nich, ob ich einfach zu dusselig bin die Regelungen zu verstehen?
Das Gesetzt für den Sachkundenachweis tritt ab dem 01.07.2013 in Kraft für Ersthundebesitzer!
Ich verstehe das Alles so, dass nur Ersthundebesitzer AB DIESEM DATUM einen Sachkundenachweis erbringen müssen!
Haben diese in den letzten 10 Jahren schon einmal einen Hund gehabt, dann brauchen sie diesen Nachweis NICHT zu erbringen!
Habe eine Hündin im Oktober 2011 angemeldet!
Der zweite Hund kommt jetzt im März! ( Diese Hündin ist jedoch ein ehemaliger
Strassenhund, und ist sehr ängstlich und unsicher! Platz und Sitz wird gerade
beigebracht! außerdem kann sie NUR an der Leine gehen, sonst haut sie ab!
Wie sollte ich bitte mit diesem Hund einen Sachkundenachweis erbringen können?? )
Das bedeutet doch, dass wir keinen Nachweis erbringen müssen, da wir Ersthundebesitzer VOR dem 01.07.2013 waren!
Ich bin schon ganz kribbelig! Niemand kann mir richtig Auskunft geben! Auch nicht, was bei dem Sachkundenachweis wichtig ist! Welche praktischen Aufgaben und so!
Und welche Hunde eine Ausnahmeregelung haben! ( wie bei z.B. Strassenhunden, ängstlichen Hunden und so )
Ich dreh mich völlig im Kreis und ich verstehe es einfach nicht!
Hoffe auf Euch!
lg
Ich weiß nich, ob ich einfach zu dusselig bin die Regelungen zu verstehen?
Das Gesetzt für den Sachkundenachweis tritt ab dem 01.07.2013 in Kraft für Ersthundebesitzer!
Ich verstehe das Alles so, dass nur Ersthundebesitzer AB DIESEM DATUM einen Sachkundenachweis erbringen müssen!
Haben diese in den letzten 10 Jahren schon einmal einen Hund gehabt, dann brauchen sie diesen Nachweis NICHT zu erbringen!
Habe eine Hündin im Oktober 2011 angemeldet!
Der zweite Hund kommt jetzt im März! ( Diese Hündin ist jedoch ein ehemaliger
Strassenhund, und ist sehr ängstlich und unsicher! Platz und Sitz wird gerade
beigebracht! außerdem kann sie NUR an der Leine gehen, sonst haut sie ab!
Wie sollte ich bitte mit diesem Hund einen Sachkundenachweis erbringen können?? )
Das bedeutet doch, dass wir keinen Nachweis erbringen müssen, da wir Ersthundebesitzer VOR dem 01.07.2013 waren!
Ich bin schon ganz kribbelig! Niemand kann mir richtig Auskunft geben! Auch nicht, was bei dem Sachkundenachweis wichtig ist! Welche praktischen Aufgaben und so!
Und welche Hunde eine Ausnahmeregelung haben! ( wie bei z.B. Strassenhunden, ängstlichen Hunden und so )
Ich dreh mich völlig im Kreis und ich verstehe es einfach nicht!
Hoffe auf Euch!
lg
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