Ab wann sollte ein Hund als gefährlich(ein Halter als unfähig) eingestuft werden?

Ich finde, einen Hund schon wegen anspringens bereits als gfährlich einzustufen in den meisten Fällen arg überzogen.

Klar sollte es nicht passieren, aber es kommt vor. Wenn der Hund noch jung ist und noch nicht zuverlässig erzogen. Wenn Freude und Temperament mit ihm durchgehen. Es gibt so viele Situationen, wo sowas passieren kann.
Nicht jeder Hund springt aus Respektlosigkeit oder weil er den Menschen korrigieren will oder weil es schon ein Angriff ist, nur ohne beißen.
Und man steckt nicht drin. Man kann aber auch einen Hund nicht ständig nur von allen fernhalten, andauernd deckeln und nur besorgt sein, das der Hund ja nichts macht.

Gefährlich ist ein Hund m.M. nach, wenn er mit Verletzungsabsicht zubeißt. Und auch dann müßte man die Gesamtsituation mit in Betracht ziehen. Ob ein Biß unprovoziert erfolgt oder die Situation möglicherweise für den Hund/den Halter gefährlich war und der Biß aus Verteidigung geschah.
 
Anders sieht die Sache für mich aus wenn ich sage "Mist ist passiert, natürlich zahle ich" aber dann zeigt mich ja auch keiner an.;)

In der Theorie. In der Praxis ist das bereits leider so passiert. Trotz Bemühungen und Schadensersatz des Hundehalters gab es im Nachhinein eine Anzeige. Manchmal gerät man eben an einen richtigen Vollpfosten.
 
Manchmal gerät man eben an einen richtigen Vollpfosten.

Hab ich auch gerade gedacht - es gibt ja auch komische Menschen oder solche, die sich aus Prinzip ärgern.

Außerdem kann doch die Gefährlichkeit meines Hundes nicht davon abhängen, ob ich mich bei einem anderen Menschen entschuldigen kann oder der gerade nett drauf ist. Da hängt man dann ja auch schon sehr von der Vernunft anderer ab.

Gefährlich ist für mich ein Hund, der andere Menschen beschädigend angegangen ist. Der sollte einem Wesenstest unterzogen werden, in welchem nachgewiesen werden muss, dass man an dem Problem gearbeitet hat und der Hund nun "ungefährlich" ist oder der Halter inzwischen solche Situationen richtig einschätzen und seinen Hund rechtzeitig und geeignet sichern kann.

Bei Angriffen gegenüber anderen Hunden dürfte es schwieriger sein, aufzuklären was genau geschehen ist. Aber auch so etwas kann ja in einem Test getestet werden, daher hier gleiches wie bei Menschen.

Jeden Hund, der mal nach einer Elster geschnappt hat, als gefährlich einzustufen nur weils der falsche Passant gesehen hat, ist Unfug (meiner Meinung nach). Sollten sich die Anzeigen häufen sieht das anders aus. (Antijadtrainig mit Maulkorb und kurzer Leine ist aber auch nicht immer einfach *grübel*)

Im Prinzip würde ich Anspringen ähnlich handhaben wollen. Wenn es nicht in beschädigender Absicht geschehen ist, dann halt wenn der Hund mehrfach negativ aufgefallen ist (weil Halter und Hund wohl mit etwas Nachdruck zum trainieren gebracht werden müssen.)

Die Tests müssten natürlich entsprechend angepasst sein. Mit einem Hund, der gejagt hat, muss ich ja nicht testen ob der anspringt und umgekehrt. Dafür müsste aber erstmal definiert werden, was denn ok ist und was nicht. Anspringen, wenn der Hund vorher hibbellig gemacht und gelockt wurde fände ich nämlich sehr nachvollziehbar. Andere sehen das vielleicht anders.

Mehrere schreiben hier, man könne sich ja mit den "Opfern" einigen. Was passiert wenn beispielsweise das "Opfer" dienstlich unterwegs war? Dann muss es ja oft den offizellen Weg gehen? Generell finde ich es nicht gut, klare Regeln zu formulieren und dann davon auszugehen, dass die Menschen sich ja wohl außerhalb davon einigen können. Gesetze sollten schon so formuliert sein, dass sie auch angewendet werden. Also einen Wesenstest für einen Hund der anspringt, außer Halter und Opfer einigen sich - das ist seltsam. Der Schadensersatz läuft ja ganz unabhängig davon und hat doch wenig mit der generellen Gefährlichkeit des Tieres zu tun.

(Ich frage mich gerade: Wenn in NRW mein Hund in meinem, umzäunten Garten einen wilden Vogel jagdt, welcher dort gelandet ist, und ein Nachbar das sieht, welcher mich nicht mag und mich anzeigt, muss mein Hund dann außerhalb umzäunter Gelände einen Maulkorb tragen, darf aber weiter ohne herumlaufen auf meinem hoch eingezäunten Grundstück? - Das wäre auch Unsinn!)
 
Einen Hund würde ich als gefährlich einstufen wenn er

Einen Menschen attackiert hat (je nachdem kann ja auch ein anspringen bereits eine Attacke sein) hingegen manches anspringen ist eben keine Attacke. Sollte es da zwei unterschiedliche Aussagen geben sollte die Situation nachgestellt und das Verhalten überprüft werden. Erst wenn der Hund hierbei auffälligkeiten zeigt würde ich einen vollen Wesenstest fordern.

Ähnlich bei Attacken gegenüber anderen Hunden.

Wir hatten ja vor ein paar Jahren den Fall mit einem Rottweiler der Luke attackiert hat. In der Situation waren 2 Rüden und eine läufige Hündin und es kam eben zu der Attacke. Hunde sind keine Roboter sowas kann also immer mal passieren. Hingegen der selbe Rottweiler hat 1-2 Wochen später, am Baggersee, völlig grundlos einen auf der Wiese liegenden und schlafenden älteren Rüden angegriffen und schwerst verletzt.

Beim ersten Vorfall hätte ich wenn dann überhaupt diese Situtation nachgestellt und eben das Verhalten beobachtet. Beim zweiten ist die Sache ganz klar das hier ein Maulkorb- und Leinenzwang und ein Wesenstest angeordnet wird.

Das dritte wären Übergriffe gegenüber anderer Tiere. Hunde sind Raubtiere das ist einfach so. Allerdings müssen auch andere Tiere geschützt werden. Bei einer erstmaligen Tat (längeres hetzen oder töten) würde ich Antijagdtraining anordnen. Kommt es wieder vor Leinen- und Maulkorbzwang bis ein Gutachten eines unabhängigen Trainers vorgelegt werden kann das der Jagdtrieb des Hundes nun unter Kontrolle ist.

Wenn es lediglich ums kurz aufscheuchen von Tieren geht hingegen seh ich keinen Grund dazu. Ich scheuch ständig Tiere auf, täglich dutzende. Meistens Vögel die vor mir auf dem Weg sitzen und vor mir flüchten. Ab und zu Katzen oder andere Tiere. Das ist nun mal auch so. Wenn man das verhindern möchte, müsste man die Hundehaltung komplett verbieten. Und wenn ich als Katzenhalter nicht will das ein Hund meine Katze aufscheucht, dann darf ich sie eben nicht raus lassen.

Der Hundehalterführerschein ist aber eine gute Idee die man nach meiner Einschätzung aber noch stark verbessern sollte.
 
Also, soweit ich verstanden habe...geht das mit einer Anzeige los. Ich finde, wenn eine kompetente Hundeschule ihre Einschätzung schriftlich abgibt, müsste "nur" Schadensersatz zu zahlen sein ...und die Anzeige müsste fallen gelassen werden

So etwas müsste es auf jeden Fall geben,wenn ich mir überlege,wie es derzeit in manchen Bundesländern gehandhabt wird,dass ein Hund bereits wegen Anspringens(nach Erfolgen der Anzeige)als "gefährlicher Hund "eingestuft wird,da läuft irgendwas schief...

So als Beispiel,mein Nachbar XY lockt jedesmal meinen Hund,lässt ihn hochspringen und betüttelt ihn...dann habe ich Streit mit Nachbar XY,mein hund springt ihn aber in freudiger Erwartung wieder an,wie er es eben schon immer durfte,XY zeigt mich an um mir eins auszuwischen und ich habe einen "gefährlichen Hund"?
Hat dann schon ziemlich viel mit der Willkür einzelner Menschen zu tun...

Ich finde, einen Hund schon wegen anspringens bereits als gfährlich einzustufen in den meisten Fällen arg überzogen.

Gefährlich ist ein Hund m.M. nach, wenn er mit Verletzungsabsicht zubeißt. Und auch dann müßte man die Gesamtsituation mit in Betracht ziehen. Ob ein Biß unprovoziert erfolgt oder die Situation möglicherweise für den Hund/den Halter gefährlich war und der Biß aus Verteidigung geschah.

Da stimme ich Dir zu,und die Gesamtsituation wird meines Wissens nach nicht in Betracht gezogen,was weder richtig,noch fair ist.
Natürlich könnte man nun sagen,die Gesamtsituation betrachten nützt auch keinem mehr,wenn ein Schaden erst passiert ist,aber ich sehe das anders,denn würde diese betrachtet,könnte es Hund und Halter(den"Tätern")nützlich werden,für mich persönlich ist es ein riesen Unterschied,ob ein Hund einen Menschen aus heiterem Himmel attackiert,oder dies tut,weil genau dieser Mensch ihn (als Beispiel)bei jedem vorbei gehen am Zaun bis auf´s Blut provoziert.
Das ist keine Entschuldigung für den Halter,dieser muss so oder so verhindern,dass ein Angriff auf was auch immer stattfindet,aber ich finde es ist ein grosser Unterschied in der Beurteilung der Gefährlichkeit des Hundes.

Gefährlich ist für mich ein Hund, der andere Menschen beschädigend angegangen ist. Der sollte einem Wesenstest unterzogen werden, in welchem nachgewiesen werden muss, dass man an dem Problem gearbeitet hat und der Hund nun "ungefährlich" ist oder der Halter inzwischen solche Situationen richtig einschätzen und seinen Hund rechtzeitig und geeignet sichern kann.

Bei Angriffen gegenüber anderen Hunden dürfte es schwieriger sein, aufzuklären was genau geschehen ist. Aber auch so etwas kann ja in einem Test getestet werden, daher hier gleiches wie bei Menschen.



Im Prinzip würde ich Anspringen ähnlich handhaben wollen. Wenn es nicht in beschädigender Absicht geschehen ist, dann halt wenn der Hund mehrfach negativ aufgefallen ist (weil Halter und Hund wohl mit etwas Nachdruck zum trainieren gebracht werden müssen.)

Die Tests müssten natürlich entsprechend angepasst sein. Mit einem Hund, der gejagt hat, muss ich ja nicht testen ob der anspringt und umgekehrt. Dafür müsste aber erstmal definiert werden, was denn ok ist und was nicht. Anspringen, wenn der Hund vorher hibbellig gemacht und gelockt wurde fände ich nämlich sehr nachvollziehbar. Andere sehen das vielleicht anders.
Das sehe ich genauso...
 
@Entenwackele: Ich habe hier Radfahrer, die bei der Fahrt meine Hunde locken. Jedesmal frage ich mich, was das denn soll? Sollen meine Hunde vors oder ins Rad springen? Zum Glück reagieren bei solchen Situationen meine Hunde nicht bzw. drehen nur den Kopf in die Richtung des Radfahrers.
 
Gefährlich ist für mich ein Hund, der andere Menschen beschädigend angegangen ist. Der sollte einem Wesenstest unterzogen werden, in welchem nachgewiesen werden muss, dass man an dem Problem gearbeitet hat und der Hund nun "ungefährlich" ist oder der Halter inzwischen solche Situationen richtig einschätzen und seinen Hund rechtzeitig und geeignet sichern kann.
Wobei ein Wesenstest ja auch nur eine Momentaufnahme ist und rein gar nichts "beweist"..
Egal, welche Abstufungen man sich da einfallen lässt.


Der Hundehalterführerschein ist aber eine gute Idee die man nach meiner Einschätzung aber noch stark verbessern sollte
Der bringt in meinen Augen auch nichts.
Natürlich kann man ihn machen, aber später "braucht" sich doch niemand mehr daran zu halten.

Ich wünschte wirklich, in diesen Punkten könnte man die Zeit wieder zurückdrehen und unsere Hunde wieder ganz "normal" als Hunde und Lebewesen, mit all ihren natürlichen Eigenschaften, ansehen
 
Wobei ein Wesenstest ja auch nur eine Momentaufnahme ist und rein gar nichts "beweist"..
Egal, welche Abstufungen man sich da einfallen lässt.

Richtig. Wir haben den Wesenstest auch bestanden und eine Maulkorb- und Leinenbefreiung genehmigt bekommen. Trotzdem würde mein Hund ohne mit der Wimper zu zucken eine Katze töten und gilt somit eigtl. noch als gefährlich.
 



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