Anfang Januar 2015 hat ein "Jäger" im Bereich Passau, Niederbayern zwei überjagende Jagdhunde erschossen.
https://www.jagderleben.de/zwei-jagdhunde-erschossen
Das Oberlandesgericht München hat jetzt in 3ter Instanz das amtsgerichtliche Ersturteil in Höhe von 90 Tagessätzen a 30 Euro bestätigt.
Darüberhinaus wird (endgültig) sein Jagdschein nicht verlängert, die Waffenbesitzkarte eingezogen und seine Waffen ebenfalls.
https://www.jagderleben.de/endgueltiges-urteil
Jedenfalls ist der kein Jäger mehr und sein Revier - so er eines gepachtet hatte - ist er auch los. Ohne Jagdschein ist er nicht pachtfähig.
https://www.jagderleben.de/zwei-jagdhunde-erschossen
Das Oberlandesgericht München hat jetzt in 3ter Instanz das amtsgerichtliche Ersturteil in Höhe von 90 Tagessätzen a 30 Euro bestätigt.
Darüberhinaus wird (endgültig) sein Jagdschein nicht verlängert, die Waffenbesitzkarte eingezogen und seine Waffen ebenfalls.
https://www.jagderleben.de/endgueltiges-urteil
Jedenfalls ist der kein Jäger mehr und sein Revier - so er eines gepachtet hatte - ist er auch los. Ohne Jagdschein ist er nicht pachtfähig.