Die Fragen einer Userin:
"Mich würde interessieren wer für Verletzungen oder aber sogar den Tod einer Katze haftet, wenn diese in einem Garten streunert wo Hunde gehalten werden? Haftet der Hundebesitzer weil er auf seinem Grundstück die Aufsichtspflicht aufrechterhalten muss oder dürfen Hunde auch unbeaufsichtigt im Garten spielen, wenn ein Ausbrechen ausgeschlossen werden kann und ein Zaun von einer Höhe von mind. 1,80 m vorhanden ist?
Oder haftet der Katzenhalter? Oder beide zu 50/50%? Wie sieht das bei Einbrechern aus, die ungebeten das eigene Haus betreten und von einem Hund verletzt werden? Über eine Antwort würde ich mich freuen. Vielen dank"
Tierhalterhaftung ist in Deutschland eine sog Gefährdungshaftung, das heißt auch ohne Verschulden des Tierhalter haftet dieser grundsätzlich für Schäden, die sein Tier anrichtet.
1. Im Fall Hund tötet oder verletzt Katze im eigenen Garten : Egal wie der Garten gesichert ist, zunächst haftet der Halter des Hundes dem Katzenhalter dem "Grunde" nach (so nennt man das).
Bei der Höhe des Schadens mag dann ein Gericht weitere Umstände berücksichtigen..so dass der Katzenhalter wiederholt von dem Hundehalter gewarnt wurde, manche Gerichte werden auch per se dem Halter einer Freigängerkatze ein sog. Mitverschulden anrechnen.
Das Problem hier ist aus meiner Sicht nicht die haftungsrechtliche Bewertung (zivilrechtliche) sondern die etwaigen ordnungsrechtlichen Konsequenzen eine solchen Vorfalles.
Viele Landeshundegesetze bejahen die Gefährlichkeit eines Hundes unter anderem wenn dieser andere Tiere hetzt, verletzt oder tötet.
In NRW z.B wird nicht unterschieden, ob sich der Vorfall auf dem eigenen Grundstück abspielt oder nicht.
Wir hatten gerade einen solchen Fall hier in Krefeld, der Hund, der eine Katze im eigenen Garten der Hundehalterin getötet hat, musste sich einem Wesenstest unterziehen.
2. Katze verletzt oder tötet Hund. das oben zur Haftung gesagte gilt entsprechend.
3. Hund verletzt Einbrecher...Grundsätzlich haftet auch hier der Hundehalter, allerdings wird bei der Schadensquote das Mitverschulden des Einbrechers hoch zu bewerten sein, dass evtl. sogar eine Haftung entfällt.
Susan Beaucamp
Rechtsanwältin/Tieranwältin
www.kanzlei-sbeaucamp.de