Mann rettet Hund und wird dafür angezeigt

Wieso kommen solche Meldungen im Februar xD

-> ja finde es auch immer schlimm wie Hunde "nur 5 Minuten" im Auto gelassen werden...
 
Hallo,

Quinya, weil es schonmal ein paar Monate dauern kann von der eigentlichen Anzeige bis zum Gerichtstermin und einem Urteil.

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 
Wieso kommen solche Meldungen im Februar

Weil jetzt erst die Verhandlung vor dem Amtsgericht war. Der Vorfall war im Juni 2014 und Justizia´s Mühlen mahlen langsam.

Wobei mich die Rolle der Staatsanwaltschaft wundert. Wenn der "Fall" doch so klar war, wieso hat sie Anklage erhoben?
Sie hätte das Verfahren nach Ende der Ermittlungen ja auch mangels Schuldvorwurf einstellen können.
 
Manche Leute wissen nicht wann gut ist, auch nicht wenn sie definitiv verloren haben -> eigene Erfahrung zeigt das.
Hätte den Bericht ja auch mal zuende lesen können ^^' *schäm*

Aber überhaupt jmd anzuzeigen, der helfen wollte ...
 
Hallo,

Quinya, das ist gar nicht so untypisch.

Ich kenne einen Fall persönlich. Da ist ein Kind ins Eis eingebrochen und ein Bekannter, der zufällig dort spazieren ging, hat seinen Hund losgeschickt (einen Malamut-Mix). Der hat das Kind aus dem Wasser gezogen und ihm so das Leben gerettet. Der Halter durfte nachher Schadenersatz für die kaputte Jacke bezahlen. Unglaublich, aber hier so passiert.

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 
Ja, Betty, das ist nicht selten.
Der Hundehalter hat einen Notstand - das Ertrinken des Kindes - beseitigt und dazu fremdes Eigentum (die Jacke) beschädigt.
Vorschrift ist hier die des § 904 BGB, wonach der Eigentümer der beschädigten Sache Ersatz verlangen kann (Satz 2).

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__904.html

Und da das Gesetz nicht regelt, von wem dieser Schaden zu zahlen ist, ist im Zweifel der Retter dran. Der wiederum kann Ersatz seiner Aufwendungen - also die Kosten der Jacke - nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 683 BGB)

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__683.html

vom Geschäftsherrn (also dem Kind bzw. den Eltern) verlangen.

Also:

- Retter bezahlt 100,-- € für die beschädigte Jacke an die Eltern - § 904 Satz 2 BGB
- Eltern sind ihm zum Aufwendungsersatz - eben die 100,-- € für die Jacke - verpflichtet, § 683 BGB - und schieben die Knete zurück.

Dafür hätte er aber z.B. auch TA-Kosten von den Eltern verlangen können, hätte sich der Hund verletzt oder sich eine Erkältung zugezogen.

Wobei dieser Fall seltsam ist: Wenn der, dessen Rechtsgutverletzung ich per Notstandshandlung beseitige, mit dem Geschädigten identisch ist, trägt der nach herrschender Ansicht seinen Schaden selbst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Merkwürdige Sachen sind das hier. Der Retter soll bestraft werden. Tsk.
 
Ich bin mir da nicht sicher mit dem Schadenersatz.
Ich bin im Roten Kreuz und uns wurde damals gesagt, wenn man zb eine Jacke, Hose oder sonstwas kaputt machen muss, um eine Person zu retten, kann einem da niemand etwas (wär ja noch schöner, da würd ja dann wirklich keine Sau mehr helfen aus Angst vor ner Anzeige)
Wies jetzt bei dem Hund aussieht, weiß ich nicht - kann ja deswegen anders sein aber die Anzeigen an den Menschen, wenn zb die Jacke zerrissen wurde um eine Wunde zu verbinden (oder ähnliches) wird das grundsätzlich abgewiesen.
 



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