Rettung eines Hundes durch die Feuerwehr Berlin

Ein Terrier war in einen Dachsbau gekrochen und fand aus eigener Kraft nicht wieder hinaus. Durch einen achtstündigen Großeinsatz der Berliner Feuerwehr konnte der Hund glücklicherweise gerettet werden.

Allerdings berechnete die Feuerwehr der Halterin für diesen Einsatz die Kleinigkeit von 13.000,-- €.

Dagegen erhob sie Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin, der mündliche Verhandlungstermin ist am 12.11.2014.

Man darf gespannt sein.

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20141105.1230.400004.html
 
da bin ich auch gespannt.

würde ednn eine haftpflichtversicherung den schaden übernehmen?
das interessiert mich mal.
 
Eine Hundehaftpflicht würde einen Teil des Schadens übernehmen. So geschehen hier in Bayreuth bei der Rettung eines Dackels aus einem Kanalsystem. Es wird allerdings ein größerer Betrag durch die Hundehalter zu entrichten sein.
 
Hallo,

Sie hält sich bereits nicht für die richtige Adressatin des Bescheides, da nicht sie sondern ein Freund den Hund ausgeführt habe.

Ist aber nicht grundsätzlich der Halter des Hundes haftbar? Auch, wenn jemand anders den Hund ausführt, so muß ich als Halter dennoch für Schäden haften. Mit dieser Argumentation wird sie sicher nicht durchkommen. Ob sie denjenigen in Regress nehmen könnte, der den Hund ausgeführt hat, steht ja auf einem anderen Blatt. Das wäre eine neue Baustelle.

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 
Hier ist es - rein rechtlich betrachtet - etwas anders. Zunächst liegt ja kein Schaden vor, den der Hund verursacht hat, vielmehr hat die Feuerwehr ja so eine Art Nothilfe geleistet.
Die Feuerwehren sind den Ordnungsbehörden nachrangig zugeordnet und bekämpfen Gefahren für die öffentliche Sicherheit, also etwa bei Bränden, Überschwemmungen, Naturkatastrophen und technischen Hilfeleistungen. Diese Einsätze sind für den Geschädigten kostenfrei, sofern er sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst herbeigeführt hat.
Dies deshalb, damit nicht Bürger - um eine Kostenlast zu vermeiden - zunächst selbst versuchen, einen Brand zu löschen. Man soll also "unbesorgt" die Feuerwehr rufen können.

Andere Einsätze - wie etwa auch Tierrettung oder Verkehrsunfälle - sind nach Maßgabe einer Gebührenordnung kostenpflichtig, sofern ein Fall der Gefährdungshaftung vorliegt. Das ist beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges ebenso der Fall wie bei der Hundehaltung.
Gebührenbescheide sind in diesem Falle an den Ersatzpflichtigen zu richten, also den Halter. Im Falle eines brennenden PKW übernimmt die Haftpflichtversicherung des Halters diese Kosten.

Ob dies bei der Hundehaftpflicht auch so ist, weiss ich nicht. Und hierbei ist noch die Besonderheit zu beachten, dass es keine grundsätzlich keine Pflichtversicherung für Hunde gibt.

Es kann also durchaus sein, dass die Haftpflichtversicherung des Hundes solche Einsatzkosten nicht übernimmt, wohl aber Kosten am Eigentum Dritter, welches durch den Rettungseinsatz für den Hund beschädigt wurde, wie Labbibub oben geschrieben hat.

Mal angenommen, der Dackel ist in den Kanal gekrochen und der musste an einer bestimmten Stelle von oben "aufgemacht" und anschliessend wieder verschlossen werden. Dann werden diese Kanalkosten von der Haftpflichtversicherung übernommen (weil Schaden eines Dritten) und die Einsatzkosten (Fahrzeuge, Personal, sonstiges Gerät) der Feuerwehr bezahlt der Hundehalter.

Und jetzt kommt der Sonderfall des sog. Tierhüters nach § 834 BGB

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__834.html

Das ist allerdings keine Gefährdungs- sondern eine Verschuldenshaftung. Ob der "Freund" der Halterin die Aufsicht über das Tier bereits durch Vertrag übernommen hat oder ob nur ein sog. Gefällligkeitsverhältnis (welches nicht zur Haftung führt) vorgelegen hat, kann nach dem derzeitigen Kenntnisstand nicht beurteilt werden.
Nehmen wir mal an, die Halterin hat dem Freund ausdrücklich verboten, den Hund von der Leine zu lassen. Der beachtet das aber nicht, macht die Leine ab und der Hund ist im Dachsbau.
Dann sagt die Halterin (irgendwo verständlich) zur Behörde, die die 13.000 Silberlinge haben will: Es kann doch nicht sein, dass ich hafte, weil der Knallkopp meine ausdrückliche Anweisung missachtet hat. Wendet euch bitte an den".

Und die Behörde sagt: "Ich habe ein Ermessen bei der Auswahl der Person, die ich in Haftung nehme. Also nehme ich den, der die meiste Kohle hat. Das bist du, liebe Halterin, weil dein Freund als Student oder älterer Schüler oder Auszubildender nix verdient. Also zahle und belästige nicht die gute Behörde mit dummen Sprüchen. Du kannst dich ja im sog. "Innenverhältnis" mit dem Freund auseinandersetzen und von dem die Kohle wiederholen. Kriegst du nix, hast du Pech. Aber besser du hast Pech als wir".
 
Es kann also durchaus sein, dass die Haftpflichtversicherung des Hundes solche Einsatzkosten nicht übernimmt, wohl aber Kosten am Eigentum Dritter, welches durch den Rettungseinsatz für den Hund beschädigt wurde, wie Labbibub oben geschrieben hat.

Mal angenommen, der Dackel ist in den Kanal gekrochen und der musste an einer bestimmten Stelle von oben "aufgemacht" und anschliessend wieder verschlossen werden. Dann werden diese Kanalkosten von der Haftpflichtversicherung übernommen (weil Schaden eines Dritten) und die Einsatzkosten (Fahrzeuge, Personal, sonstiges Gerät) der Feuerwehr bezahlt der Hundehalter.
Genau so ist es gewesen. Es wurde von oben aufgemacht und dabei das Kanalrohr beschädigt. Du könntest mit deinem Einwand recht haben, dass Eigentum von 3. (in diesem Fall der Stadt) durch die Haftpflicht geschützt wird. Wie dies jetzt im Falle eines Fuchs- oder Dachsbau gehandhabt wird, kann ich nicht sagen.
 
Die Existenz eines Dachsbaues ist ja m.E. kein ersatzfähiges Rechtsgut. Die werden den Hund mit einem Bagger ausgebuddelt haben - Dachsbauten mit 5 - 8 Metern Tiefe sind keine Seltenheit, vor allem, wenn es sich um ganz alte, verzweigte Bauten (sog. Dachsburgen) handelt. Somit haben sie ein riesiges Loch gebuddelt, das anschliessend mit dem Bagger wieder grob verfüllt wird.
Ein weiterer Schaden ist dann nicht entstanden.
 
Bin ja nicht aus Berlin, kenne mich da nicht aus, seht mir bitte meine Gedanken nach.

Tegeler Forst, das hört sich für mich nach Wald an. Passt ja auch zum Dachsbau. Vielleicht Stadtrand.

Grosseinsatz Feuerwehr, für mich ein Einsatzwagen, ein Fahrzeug mit Drehleiter und ein Spritzenwagen.

Wie Dieter2 schon anmerkte, wahrscheinlich noch ein Bagger.

Absperrung, was weiss ich wieviele Beteiligte, Chef , Pressesprecher, zwei Leute mit Fähnchen zum irgendwas aufhalten
und durchwinken. Fahrer der Wagen, ein Baggerführer. Zwei Leute schaufeln, zwei machen Pause.

Acht Stunden, ja, das kann ich mir vorstellen. Mit einem Bagger kann man ja auch nicht so dolle arbeiten, der Hund
soll ja schliesslich wieder ganz zum Vorschein kommen.

Alles in allem denke ich auch, dass da schon mit viel Trara gearbeitet wurde. Und das ist dann schon ganz schön teuer.

Vielleicht hat ja auch das Gericht ein Einsehen, und nimmt tatsächlich nur den notwendigen Aufwand als Kostenersatz.

Das wird dann immer noch teuer genug ...

Aber das sind jetzt nur so Gedanken, denn wie es wirklich war, wissen wir ja nicht!


Grüsse,
vom Helmut
 
Aber durchaus vorstellbar, Helmut.

1 Rüstwagen - der war garantiert dabei - kostet in Berlin 3,52 € je Minute, mithin für 8 Stunden rd. 1700 €.
1 Einsatzleitwagen - auch garantiert dabei - kostet für 8 Stunden 830,-- €
Evtl. noch ein Radlader mit 20,-- € je Minute, macht für nur vier Stunden 4.800,-- €
Einsatzpersonal (angenommen mindestens 5 Mann) a 0,71 € für 8 Stunden, macht rd. 1.700 €

Macht bis jetzt 9.030,-- € - und was die noch alles - Bagger z.B. - aufgefahren haben, wissen wir ja nicht.

Hier mal die Berliner Gebührentabelle für Feuerwehreinsätze, in die K-Tarife schauen.

http://gesetze.berlin.de/?vpath=bibdata/ges/Berl_FwBenGebO/cont/Berl_FwBenGebO.Anlage1.htm

Preise haben die :denken3:
 
Hallo,

Der beachtet das aber nicht, macht die Leine ab und der Hund ist im Dachsbau.

Nur so by the way...: Der Hund war MIT Leine im Bau...vielleicht war der Gassigänger unaufmerksam und hat sie fallen lassen...!? Oder der Hund hat sie ihm aus der Hand gerissen als er abgelenkt war und er hatte sie nicht fest genug in der Hand...!?

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 



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