Sachkundenachweis machen in NRW

Erster Hund
Anuka /Boxer (2,5 J)
Hallo zusammen :) ,
Ich habe mir mal die Gesetze durchgelesen zu großen Hunden, jedoch blicke ich da nicht ganz durch
:( Ich habe daher in dem Bezug auf den Sachkundenachweis mehrere Fragen:
1. er wird nicht benötigt wenn man länger als 3 Jahre einen Hund hatte. - spielt es da eine Rolle ob man zu dem Zeitpunkt als man einen Hund hatte in einem anderen Land als Deutschland gelebt hat ?
2. wann muss man den Sachkundenachweis vorlegen ? - bevor man sich einen Hund holt oder wenn man schon einen hat und spielt es eine Rolle ob es ein Welpe(sind ja zuerst kleiner als 40 cm und 20 kg) ist oder nicht ?
3. muss jeder aus der Familie der mit dem Hund spazieren gehen will einen sachkundenachweis haben oder reicht es wenn der Besitzer einen hat ?
so ich hoffe ich habe da jetzt nichts durcheinander gebracht :/
außerdem würde mir gesagt saß man mit einem großen Hund in die Hundeschule muss , wenn es so ist wie oft müsste man dahin ?
LG Schlumpfeline
 
1. er wird nicht benötigt wenn man länger als 3 Jahre einen Hund hatte. - spielt es da eine Rolle ob man zu dem Zeitpunkt als man einen Hund hatte in einem anderen Land als Deutschland gelebt hat ?

Du musst nachweislich drei Jahre in Deutschland einen Hund auf dich steuerlich gemeldet haben.

2. wann muss man den Sachkundenachweis vorlegen ? - bevor man sich einen Hund holt oder wenn man schon einen hat und spielt es eine Rolle ob es ein Welpe(sind ja zuerst kleiner als 40 cm und 20 kg) ist oder nicht ?

Wenn der Hund angemeldet wird hast du eine Frist von einen Monat, den Nachweis einzureichen.

3. muss jeder aus der Familie der mit dem Hund spazieren gehen will einen sachkundenachweis haben oder reicht es wenn der Besitzer einen hat ?
Ich meine mal gelesen zu haben, dass der Besitzer reicht. Ob das stimmt, ist mir nicht bekannt. Jugendliche bis 16 oder 18 dürfen einen 20/40 Hund aber dennoch nicht ausführen. Kontrolliert aber ehrlich gesagt niemand.
 
Wenn Sie vor dem 1. Januar 2003 bereits mindestens 3 Jahre 20/40-Hunde gehalten haben, sind Sie sachkundig, vorausgesetzt Sie erfüllen zusätzlich auch die nachfolgenden Kriterien! Die Haltung musste beim Ordnungsamt gemeldet sein. Sie müssen beim Ordnungsamt als Halter des Hundes gemeldet gewesen sein. Bis zur Anmeldung des jetzigen Hundes müssen Sie ununterbrochen 20/40-Hunde gehalten haben. Als Unterbrechung gilt eine hundefreie Zeit ab drei Monaten. Seit der ersten Anmeldung eines 20/40-Hundes darf es in der gesamten Zeit zu keinem tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnis gekommen sein.
http://www.alexangrick.de/hundetrainer/hundeblog/174/sachkundenachweis-fuer-hundehalter-in-nrw/

Okay, Deutschland scheint nicht Pflicht zu sein. :winken3:
Sorry, da war ich zu schnell.
 
Hallo zusammen :) ,
:( Ich habe daher in dem Bezug auf den Sachkundenachweis mehrere Fragen:
1. er wird nicht benötigt wenn man länger als 3 Jahre einen Hund hatte. - spielt es da eine Rolle ob man zu dem Zeitpunkt als man einen Hund hatte in einem anderen Land als Deutschland gelebt hat ?
2. wann muss man den Sachkundenachweis vorlegen ? - bevor man sich einen Hund holt oder wenn man schon einen hat und spielt es eine Rolle ob es ein Welpe(sind ja zuerst kleiner als 40 cm und 20 kg) ist oder nicht ?
3. muss jeder aus der Familie der mit dem Hund spazieren gehen will einen sachkundenachweis haben oder reicht es wenn der Besitzer einen hat ?
so ich hoffe ich habe da jetzt nichts durcheinander gebracht :/
außerdem würde mir gesagt saß man mit einem großen Hund in die Hundeschule muss , wenn es so ist wie oft müsste man dahin ?
LG Schlumpfeline
zu 1 er wird nicht benötigt,wenn man innerhalb der letzten drei Jahre einen großen Hund hatte (In diesem Fall, Auslandaufenthalt, empfiehlt sich eine gesonderte Nachfrage )
zu 2 dies geht nicht eindeutig aus meinen Papieren, vom Ordnungsamt hervor, lt TA innerhalb eines Jahres
zu 3 Nein - und das ist das Kuriose in meinen Augen, den Test kann nahezu jeder machen
der sich dann Besizter nennt ( allerdings gibt es da noch rechtliche Einschränkungen )

zu 4 Nein, du mußt nicht, ist aber empfehlenswert

Lade dir am Besten, diese Merkblatt zum Landeshundegesetz von NRW einmal herunter.

Ob ein Sachkundenachweis aus dem Ausland, hier auch gültig ist, kann ich aus diesem Merkblatt nicht erkennen. Bitte schriftlich beim O A nachfragen .
Wir reden hier über einen großen Hund.

- - - Aktualisiert - - -

http://www.alexangrick.de/hundetrainer/hundeblog/174/sachkundenachweis-fuer-hundehalter-in-nrw/

Okay, Deutschland scheint nicht Pflicht zu sein. :winken3:
Sorry, da war ich zu schnell.

Wirklich interessant, die wollen einen Sachkundenachweis durch einen amtlich anerkannten TA oder Nachweis über die Haltung eines großen Hundes in den vergangenen drei Jahren.

Da dies die Verordnung von NRW ist, könnte ich mir vorstellen, daß dies für HH aus
RP, BY,HE, usw. nicht gilt ( Länderkompetenz )
Inwieweit das Ausland davon betroffen ist, weiß ich gar nichts zu sagen.
Das geht dann wohl ins europäische Recht. Oder halt weiter.
 
:( Ich habe daher in dem Bezug auf den Sachkundenachweis mehrere Fragen:
1. er wird nicht benötigt wenn man länger als 3 Jahre einen Hund hatte. - spielt es da eine Rolle ob man zu dem Zeitpunkt als man einen Hund hatte in einem anderen Land als Deutschland gelebt hat ?

Was mir gerade noch auffällt: Du bist erst 18. Du musst vor 2003 mindestens 3 Jahre einen Hund auf dich gemeldet haben und danach ohne unterbrechnung (siehe mein Zitat). Da wirst du etwa 6 Jahre alt gewesen sein. Um einen Sachkundenachweis wirst du also nicht drum herum kommen.
 
Vielen Dank für die Antworten sehe jetzt etwas klarer . :)

@ Mestchen ich bin erst 18 nur wird der Hund sehr wahrscheinlich auf meine Eltern angemeldet werden und diese hatten beide im Ausland schon Hunde, daher frage ich nach :) werden dieses dann beim Amt sobald der Hund da ist dann mal gnenauer nachfragen.
 



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