Sachkundenachweis NRW

Erster Hund
Ballou (2003-2015)
Zweiter Hund
Rudi, Wasserhund (2,5)
Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Sachkundenachweis in NRW. Den muss man machen für Hunde die über 20kg oder 40cm sind. Bei den Tierheimen steht überall bei den Betreffenden Hunden dabei : Sachkundenachweis nach dem Landeshundegesetz NRW für Halter von sogenannten 20/40 Hunden erforderlich. (für Ersthundebesitzer)
Was heißt den Ersthundebesitzer? Wenn ich also zu meinem Ballou noch einen Hund dazu hole oder er mal Stirbt und ich dann einen neuen Hund hole. Dann bin ich doch nicht Ersthundebesitzer, muss ich die Sachkunde dann nicht Nachweisen? Dann kann sich also ein sagen wir mal Dackelbesitzer noch nen Rotweiler dazu holen ohne seine Sachkunde nachzuweisen? (Ich habe diese beiden Rassen nur als Beispiel genommen weil sie Größen technisch weit auseinander liegen.)

Weiß da einer was genaues? Fände es schon blöd wenn es so wäre. Fände es schon gut wenn man den Sachkundenachweis Grundsätzlich machen müsste wenn man sich einen betreffenden Hund anschafft. Obwohl dieser Test, meine Nachbarin musste ihn gerade für Ihre alte Labrador Hündin machen, schon sehr einfach ist. Irgendwann werden wir uns auch einen Neuen oder Zweithund anschaffen und der wird auf jeden Fall größer als Ballou, hätte nichts dagegen so einen Test zu machen.
 
Wenn du nachweisen kannst das du in den letzten jahren (ich glaub in den letzten 5) mindestens 2 Jahre nachweislich einen 40/20 Hund hattest...dann brauchst du die Sachkunde nicht!

das hab ich dazu gefunden..
WICHTIG:
Einen Sachkundenachweis:
- braucht JEDER Hund (bzw. der Halter) in NRW, der schwerer als 20kg ist (zählt da auch Übergewicht?!) /größer als 40cm ist. !!!!!

Allerdings gibt es natürlich Ausnahmen:

-wer Besitzer eines offz. Jagdscheins ist
-wer länger als 3 Jahre lang einen "großen" Hund besessen hat (muss aber wohl in den letzten 10 Jahren sein)
-wer irgendwie anders bescheinigen oder beweisen kann, dass er in der lage ist einen "20/40er" Hund zu halten
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mach den Sachkundenachweis und Du bist auf der sicheren Seite.

Ich dachte damals (2000) auch ich brauch den nicht weil ich ja langjähriger Halter von großen Hunden war.
Pustekuchen! Was ich 3 Jahre vorher gehalten habe war irrelevant. Da haben auch die Aussagen meines TA, des TSV wo ich ehrenamtlich als Schülerin tätig war ect nichts geholfen.
Als ich dann anführte das ich in den letzten 3 Jahren nur deshalb keinen Hund hatte weil ich als Alleinerziehende nicht die nötige Zeit gehabt hätte war das vollkommen egal.
Nur das ich keinen Hund angemeldet hatte war wichtig. Wie die Haltung ausgesehen hätte (nur mal kurz um den Block und billigstes Futter) wäre denen EGAL gewesen.
Aber ich wäre dann SACHKUNDIG gewesen!
 
Man Mann hatte 2 JRT und mußte beim anmelden keinen Sachkundenachweis haben Zitat: 'Sie haben ja schon 2 Hunde dann können sie wohl mit Hunden umgehen'.

Hätte er nun einen Dobi angemeldet hätte er bestimmt einen gebraucht, die Frau mag die nämlich nicht, meinte die setzten sie hoffentlich auch noch auf die Liste :zornig:

Ich will ja meinen Mann überreden des ma zusammen einen machen, die Hunde sind eh auf ihn angemeldet und ich hab einfach Lust dazu ;) Schaden kanns ja nicht und sonderlich schwer solls ja auch nicht sein...
 



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