Benutzer516
Gast
Der Fall:
Hündin Ronja (angeschafft für 100 €) war durch einen Beissvorfall mit einem Wolfshund so schwer verletzt worden, dass Behandlungskosten von 4.200 € anfielen.
Der Halter von Ronja und die Halterin des Wolfshundes (eher deren Versicherung) stritten um die Höhe der zu übernehmenden Behandlungskosten und der Fall landete zunächst vor dem Amtsgericht, dann vor dem Landgericht.
Das Urteil:
Das Landgericht Oldenburg hat zur Höhe der zu übernehmenden Behandlungskosten den dreifachen Wert der jährlichen Haltungskosten angenommen. Die jährlichen Haltungskosten für die Hündin wurden mit 1000 € beziffert, mithin ergab sich ein Betrag von 3.000 €. Entscheidend war auch, dass das Gericht Ronja als Familienhündin - mithin als eine Art Familienmitglied - gesehen hat und diese Eigenschaft nicht verneint hat, was etwa bei einem Wachhund im Zwinger der Fall gewesen wäre.
Da die Behandlungskosten diesen Betrag überstiegen, muss der Halter von Ronja nunmehr 1.800 € selbst zahlen.
https://www.ndr.de/nachrichten/nied...t-fuer-Gericht-eine-Sache,jackrussell100.html
Das Urteil wurde am 10.12.2014 gesprochen, ist noch nicht verfügbar und kann daher nicht "ausgewertet" werden.
Es kann auch noch angefochten und in der Revisionsinstanz geändert werden.
Persönliche Anmerkungen:
Wo bei dieser Rechnung nun die "überschiessenden" 600 € "herkommen" erschliesst sich mir derzeit nicht.
Die Haltungskosten für (die kleine) Ronja wurden mit 1000 € p.a. beziffert, also gut 83 € im Monat.
Sind mithin 1000 € für kleine Hunde, evtl. 1.300 € für mittlere Hunde und evtl. 1.500 € für große Hunde anzusetzen?
Woraus (genau) setzt sich dieser Betrag zusammen und sind die Haltungskosten bei einem chronisch kranken Hund um die Behandlungskosten höher zu beziffern?
Handelt es sich bei den Haltungskosten um subjektiv die von Ronja oder gelten die allgemein für einen kleinen Hund? Was ist mit besonders aufwändiger Haltung,
Wieso erkennt das Gericht auf 3 Jahre und nicht auf 2 oder 5 Jahre?
Welche Rolle spielt der Kaufpreis, wird ein sehr hoher Kaufpreis - z.B. für einen hoch ausgebildeten Jagd- oder Schutzhund - in irgendeiner Form angerechnet?
Wieso wird zwischen einem Familienhund, einem Zwingerhund und einem reinen Schosshund unterschieden, wie der Gerichtssprecher in dem Video erklärt?
Wird z.B. die ehrenamtliche Leistung eines Hundes für die Gesellschaft - etwa Rettungshund - irgendwie berücksichtigt?
Mit welcher genauer Begründung hat das Gericht die Regelung des § 90a BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__90a.html
gelöst, wonach Tiere "keine Sachen sind", indes "die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden sind"?
Hündin Ronja (angeschafft für 100 €) war durch einen Beissvorfall mit einem Wolfshund so schwer verletzt worden, dass Behandlungskosten von 4.200 € anfielen.
Der Halter von Ronja und die Halterin des Wolfshundes (eher deren Versicherung) stritten um die Höhe der zu übernehmenden Behandlungskosten und der Fall landete zunächst vor dem Amtsgericht, dann vor dem Landgericht.
Das Urteil:
Das Landgericht Oldenburg hat zur Höhe der zu übernehmenden Behandlungskosten den dreifachen Wert der jährlichen Haltungskosten angenommen. Die jährlichen Haltungskosten für die Hündin wurden mit 1000 € beziffert, mithin ergab sich ein Betrag von 3.000 €. Entscheidend war auch, dass das Gericht Ronja als Familienhündin - mithin als eine Art Familienmitglied - gesehen hat und diese Eigenschaft nicht verneint hat, was etwa bei einem Wachhund im Zwinger der Fall gewesen wäre.
Da die Behandlungskosten diesen Betrag überstiegen, muss der Halter von Ronja nunmehr 1.800 € selbst zahlen.
https://www.ndr.de/nachrichten/nied...t-fuer-Gericht-eine-Sache,jackrussell100.html
Das Urteil wurde am 10.12.2014 gesprochen, ist noch nicht verfügbar und kann daher nicht "ausgewertet" werden.
Es kann auch noch angefochten und in der Revisionsinstanz geändert werden.
Persönliche Anmerkungen:
Wo bei dieser Rechnung nun die "überschiessenden" 600 € "herkommen" erschliesst sich mir derzeit nicht.
Die Haltungskosten für (die kleine) Ronja wurden mit 1000 € p.a. beziffert, also gut 83 € im Monat.
Sind mithin 1000 € für kleine Hunde, evtl. 1.300 € für mittlere Hunde und evtl. 1.500 € für große Hunde anzusetzen?
Woraus (genau) setzt sich dieser Betrag zusammen und sind die Haltungskosten bei einem chronisch kranken Hund um die Behandlungskosten höher zu beziffern?
Handelt es sich bei den Haltungskosten um subjektiv die von Ronja oder gelten die allgemein für einen kleinen Hund? Was ist mit besonders aufwändiger Haltung,
Wieso erkennt das Gericht auf 3 Jahre und nicht auf 2 oder 5 Jahre?
Welche Rolle spielt der Kaufpreis, wird ein sehr hoher Kaufpreis - z.B. für einen hoch ausgebildeten Jagd- oder Schutzhund - in irgendeiner Form angerechnet?
Wieso wird zwischen einem Familienhund, einem Zwingerhund und einem reinen Schosshund unterschieden, wie der Gerichtssprecher in dem Video erklärt?
Wird z.B. die ehrenamtliche Leistung eines Hundes für die Gesellschaft - etwa Rettungshund - irgendwie berücksichtigt?
Mit welcher genauer Begründung hat das Gericht die Regelung des § 90a BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__90a.html
gelöst, wonach Tiere "keine Sachen sind", indes "die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden sind"?