- Erster Hund
- Leelah/ AH
- Zweiter Hund
- Bonsai/ CC
- Dritter Hund
- E.T./ Terriermix
Vermieter dürfen sich nicht als Tierschützer aufspielen. Sie haben nicht zu entscheiden, ob ein großer Hund artgerecht in einer Wohnung gehalten werden kann. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.
http://www.focus.de/immobilien/miet...auch-grosse-hunde-akzeptieren_aid_918703.html