Miniature Bull Terrier NRW
Bereits seit einigen Jahren begleitet uns die Größenproblematik in NRW. In den letzten Jahren bereits wurden immer häufiger Minis zum Vermessen einbestellt. Der Welpenkäufer meldete seinen Hund nach Erwerb ordnungsgemäß an und wurde dann nach ca. 1 Jahr angeschrieben und musste mit dem Tier beim zuständigen Amt vorstellig werden. I.d.R. wurde nach Vorlegen der VDH-Ahnentafel und Vermessung der Hund, sofern er über der 20/40er Regelung lag, nach dieser eingestuft und der Halter musste die Voraussetzungen für den 20/40er Hund erfüllen. Aber der Miniature Bull Terrier blieb immer ein Miniature Bull Terrier.
Nun nach dem Erscheinen der geänderten Veraltungsvorschrift zum Landeshundegesetz, sieht das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz vor, das unter 3.2.4 geregelt wird, dass ein Miniature Bull Terrier, der die Widerristhöhe von 35,5cm erheblich überschreitet damit zum Standard Bullterrier mutiert.
Zunächst gibt das Wort „erheblich“ Rätsel auf. Was bedeutet „erheblich“? Gemäß Duden wird „erheblich“ mit „beträchtlich“ und ins „Gewicht fallend“ definiert. Aber wiederum die Frage“ was bedeutet dieses für unsere Hunde in Zahlen?“. Derzeit ist die Antwort darauf, dass dieses im Ermessensspielraum liegt. Ein Kölner Richter, dessen kynologische Kompetenz m.E. eher fragwürdig ist, verstieg sich in einer Urteilsbegründung darauf, dass bereits eine Abweichung um 0,5 cm erheblich sei. Ein großes Veterinäramt in NRW äußerte, dass bei ihnen alles über 39cm ( = 35,5 +10%) genauer betrachtet würde.
Also würde dies bedeuten, dass die Entscheidung willkürlich gefällt wird.
Dass grundsätzlich in NRW, dem bevölkerungsreichten Bundesland, genauer hingeschaut werden muss, ist verständlich und grundsätzlich zu begrüßen. Was wird dort nicht alles unter dem „Stempel“ Mini in den Handel gebracht. Teilweise ist an vielen dieser Tiere der Mini nicht einmal vorbeigetragen worden, doch um das Landeshundegesetz zu umgehen, werden die Tiere als Minis deklariert. Dies hat jedoch nichts mit der Zucht im VDH zu tun. Unsere Züchter müssen Auflagen erfüllen und werden kontrolliert. Die Hunde, die über uns gezüchtet werden erhalten Ahnentafeln, die über zig Generationen nachprüfbar sind. Seid einiger Zeit muss für jeden Hund, der bei uns zur Zucht zugelassen werden soll ein genetisches Profil hinterlegt werden. Wir werden unseren Züchtern empfehlen für ihre Welpen ebenfalls DNA –Profile, anzulegen und diese Tiere erhalten in ihrer Ahnentafel den Stempel „genetisch geprüfte Elternschaft“. Unabhängig davon arbeiten wir daran die Größe der Minis mit einem Stufenplan in den Griff zu bekommen. Dass unsere Politik erfolgreich ist zeigt sich auf unseren ZTP’s.
Aber zurück nach NRW. Wie kann es sein, dass ein reinrassiger Hund, der über eine nachvollziehbare Ahnenreihe verfügt, der über den VDH/FCI eine Ahnentafel erhält plötzlich zu einem Hund einer anderen Rasse mutiert.
So geschehen z.B. vor 2 Tagen in einer Stadt im Kölner Großraum. Ein Mann ging mit seinen 2 Minis, beide mit VDH-Ahnentafel, zum Amt. An der Tür eine Linie. Mittels eines Lineals wurde die Größe ermittelt und plötzlich war einer der beiden Hunde ein Standard BT. Die Ahntafel interessierte nicht.
Grundsätzlich sollte es so sein, dass eine Messung standardisiert erfolgt, mittels geeichtem Gerät und der Messende an diesem Gerät geschult ist. Eine Linie an der Wand, Zollstock und Aktenmappe sind kaum geeignet eine seriöse Messung vorzunehmen.
Es kann nicht sein, dass eine Ahnentafel, die zig Generationen, die dort enthaltenen Tiere beurkundet, plötzlich nicht mehr von Bedeutung ist und dem Züchter damit zumindest indirekt eine Falschdeklarierung des Hundes unter dem Deckmäntelchen von Zuchtverein und VDH unterstellt wird. Wir züchten Rassehunde und keine Mischlinge. Durch dieses Vorgehen werden unsere Züchter mit allerübelsten Hinterhofvermehrern auf eine Stufe gestellt. Aus einem Sheltie wird auch kein Collie, wenn er das Größenmaß überschreitet. Genauso bleibt der Mittelschnauzer ein Mittelschnauzer und wird nicht zum Zwerg- oder Riesenschnauzer, so er in der Größe nicht dem geforderten Maß entspricht oder dieses überschreitet.
Wenn die Feststellung der Größe durch die Behörde ergeben würde, dass es sich bei einem „erheblichen“ Überschreiten der Größe um einen Miniature Bull Terrier, der über dem Größenmaß liegt handelt, könnte man damit leben. Aber das die Behörden einen rassereinen Hund umdeklarieren ist nicht hinzunehmen.
Das in bestimmten Fällen eine Phänotypbeurteilung notwendig ist, in denen nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann woher der Hund stammt bzw. wer die Elterntiere sind hat unser absolutes Verständnis, denn auch wir als DCBT e.V. sind häufig mit den Problemen von Haltern nicht rassereiner Tiere oder so genannten " Minis" konfrontiert.
Daher begrüßen wir es außerordentlich wenn Behörden sich der unkontrollierten Einfuhr, Zucht und Haltung widmen um Gefahren für Mitbürger auszuschließen und vor allem um Tierleid zu verhindern.
Allerdings bitten wir auch um eine Differenzierung von unbescholtenen, korrekten und kontrollierten Züchtern von nachweislich rassereinen Tieren zu diesen den Gesetzen widersprechenden /umgehenden Methoden und Personen.
Wir laden herzlich alle Züchter zu einer Züchtertagung am 10.09.2017 in Diemelstadt ein.
In der Zwischenzeit werden wir juristischen Rat suchen, wie mit dieser Veraltungsvorschrift umzugehen ist.
Unseren Züchtern empfehlen wir derzeitig nicht nach NRW zu verkaufen.
Für den Vorstand
Christiane Thul-Steinheuer
1.Vorsitzende DCBT e.V.