12 von 26 Kantonen führen eine Rasseliste. Aufgelistete Hunde dürfen teilweise im jeweiligen Kanton nicht gehalten werden (Neuerwerb seit 2010 und Zucht sind verboten), auch nicht gegen Auflagen.
Neben den "gängigen" verbotenen Rassen wie Pitbull und Staffordshire Terrier kommen ab 2014 in einigen Kantonen noch mehr Rassen dazu, deren Haltung strenge Auflagen bekommen wird:
Hovawart, Dt Schäfer, Dt Dogge, Rhodesian Ridgeback, Malinois, Beauceron
Hovawart: Kanton Glarus
Deutscher Schäfer: Kanton Glarus, Tessin
Deutsche Dogge: Kanton Tessin
Ridgeback: Kanton Glarus
Mali: Kanton Glarus, Tessin
Beauceron: Kanton Tessin
Ausführliche Auflistung und Auflagen im Kt Glarus:
http://www.gl.ch/documents/Bulletin_29_vom_17_09_2013.pdf
Besuche/Aufenthalte bis zu 30 Tagen sind erlaubt, nur gelten evtl. Leinen- und Maulkorbzwang.
Wann hört der Wahnsinn auf?
Detaillierte aktuelle Auflistungen und Verordnungen könnt ihr hier nachlesen:
http://www.tierimrecht.org/de/tierschutzrecht/schweiz/hunde-recht/index.php
Neben den "gängigen" verbotenen Rassen wie Pitbull und Staffordshire Terrier kommen ab 2014 in einigen Kantonen noch mehr Rassen dazu, deren Haltung strenge Auflagen bekommen wird:
Hovawart, Dt Schäfer, Dt Dogge, Rhodesian Ridgeback, Malinois, Beauceron
Hovawart: Kanton Glarus
Deutscher Schäfer: Kanton Glarus, Tessin
Deutsche Dogge: Kanton Tessin
Ridgeback: Kanton Glarus
Mali: Kanton Glarus, Tessin
Beauceron: Kanton Tessin
Ausführliche Auflistung und Auflagen im Kt Glarus:
http://www.gl.ch/documents/Bulletin_29_vom_17_09_2013.pdf
Besuche/Aufenthalte bis zu 30 Tagen sind erlaubt, nur gelten evtl. Leinen- und Maulkorbzwang.
Wann hört der Wahnsinn auf?
Detaillierte aktuelle Auflistungen und Verordnungen könnt ihr hier nachlesen:
http://www.tierimrecht.org/de/tierschutzrecht/schweiz/hunde-recht/index.php
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