Das ist je nach Kanton verschieden. Das Gesetz im Kt Zürich (wo ich lebe) sagt:
Ergo: Es gibt kein "was ist mit denen, die nach 2010 kamen", verboten ist verboten. Mittlerweile würde so ein Hund wahrscheinlich eingezogen werden, wenn man keine andere Lösung findet.
Das am 1. Januar 2010 in Kraft getretene neue Zürcher Hundegesetz sieht ein Rasseverbot von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial vor (§ 8 HuG). Verboten sind der Erwerb, die Zucht sowie der Zuzug mit entsprechenden Hunden (§ 8 Abs. 1 HuG i.V.m. § 6 HuV). Zu den Hunden dieser Rassetypenliste II gehören der American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterier, Staffordshire Bullterrier, American Bull Terrier, Pitbull Terrier, Bandog und Basicdog (beides Pitbull-Varianten)
Ergo: Es gibt kein "was ist mit denen, die nach 2010 kamen", verboten ist verboten. Mittlerweile würde so ein Hund wahrscheinlich eingezogen werden, wenn man keine andere Lösung findet.
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