Schweiz verlängert die Rasselisten

Das ist je nach Kanton verschieden. Das Gesetz im Kt Zürich (wo ich lebe) sagt:

Das am 1. Januar 2010 in Kraft getretene neue Zürcher Hundegesetz sieht ein Rasseverbot von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial vor (§ 8 HuG). Verboten sind der Erwerb, die Zucht sowie der Zuzug mit entsprechenden Hunden (§ 8 Abs. 1 HuG i.V.m. § 6 HuV). Zu den Hunden dieser Rassetypenliste II gehören der American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterier, Staffordshire Bullterrier, American Bull Terrier, Pitbull Terrier, Bandog und Basicdog (beides Pitbull-Varianten)

Ergo: Es gibt kein "was ist mit denen, die nach 2010 kamen", verboten ist verboten. Mittlerweile würde so ein Hund wahrscheinlich eingezogen werden, wenn man keine andere Lösung findet.
 
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