@Wautzi
Also anspringen und dann als gefährlich einstufen?
Zumindest differenzieren sollte man, bei einer evtl. Strafzumessung.
Springt mich jetzt ein Chi oder Rotti an.
Sicher in beiden Fällen ist es mitunter Körperverletzung und Sachbeschädigung
Ich kann auch bei einem Chi Angriff stürzen und mich verletzen sicher ist diese Gefahr mit zunehmender Größe oder Stärke des Hundes auch größer.
Jedoch den Chi dann als gefährlich einstufen?
Ein Rotti hat schon vom Körperbau her, ein ganz anderes( größeres) Gefährdungspotential.
Bei ihm halte ich eine Gefährdung durch bloßes anspringen für weitaus höher.
Trotzdem ist in meinen Augen eine Einstufung als gefährlich wg. anspringen in beiden Fällen lächerlich.
Anders sieht es aus, wenn es zusätzlich zu einem Beißvorfall kommt,
dann sollten auch beide Hunde als gefährlich eingestuft werden.
Dem Halter die Unfähigkeit zum Führen eines Hundes angezeigt werden und zwar solange bis er mit demselben Hund das Gegenteil beweist.
Klar auch , das dem Halter , bis zum Beweis das Führen anderer Hunde auf oeffentlichem Grund versagt wird.