Benutzer389
Gast
Ich habe gestern eine Frau mit einem ganz netten Labbi-Mix am See getroffen. Felix und der Rüde - 6 Jahre alt - zogen gemeinsam ein paar Runden durch den See. Dabei kamen wir Hundehalter auch in ein Gespräch. Sie erzählte mir, dass Ihr Rüde von einer Deutsche Dogge angegriffen worden sei - der Labbi-Mix war angeleint - und durch den Angriff u.a. einen Beinbruch und ziemliche Bissverletzungen erlitten hat. Mich hatten schon die ganzen Narben gewundert ....... Der Halter der unangeleinten Dogge wollte sich vom Acker machen. Glücklicherweise gab es Zeugen, die ihn aufhielten. Es stellte sich heraus, dass der Halter keine Haftpflicht für den Hund hatte - obwohl das in NRW Pflicht ist. Nachdem der Hund erst mal in der Tierklinik operiert wurde, wollte die Frau die Kosten von dem Doggenhalter erstattet haben. Dieser weigerte sich. Daraufhin hat sie ihn beim OA und bei der Polizei angezeigt. Sie hat ihn dann noch verklagt. Der Doggenhalter wurde zur Übernahme der Kosten verurteilt. Was er dann in einem längeren Zeitraum mit Ratenzahlung auch abbezahlt hat.
Der Mann wurde die Dogge weggenommen, da es wohl nicht der erste Vorfall war ......
Ich habe leider auch bereits zwei Erfahrungen mit Hundehaltern ohne Haftpflicht gemacht.
Nun meine Frage. Wie würdet Ihr reagieren, wenn Euer Hund angegriffen und verletzt werden würde und der Halter des Verursachers keine Haftpflicht hat? Wo ist bei Euch die Schmerzgrenze oder macht Ihr das nicht von einem gewissen Geldbetrag abhängig?
Der Mann wurde die Dogge weggenommen, da es wohl nicht der erste Vorfall war ......
Ich habe leider auch bereits zwei Erfahrungen mit Hundehaltern ohne Haftpflicht gemacht.
Nun meine Frage. Wie würdet Ihr reagieren, wenn Euer Hund angegriffen und verletzt werden würde und der Halter des Verursachers keine Haftpflicht hat? Wo ist bei Euch die Schmerzgrenze oder macht Ihr das nicht von einem gewissen Geldbetrag abhängig?
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