Kastration, Sterilisation, Halbkastration, ... was denn nun?


Seit wann werden Tierärzte in juristischen Dingen ausgebildet?
Ich würde lieber einen Anwalt fragen, ehe ich ungewollt gegen das Tierschutzgesetz verstoße.

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Soweit ich das Tierschutzgesetz im Kopf habe gibt es eine Klausel die das Kastrieren erlaubt bei unerwünschter Fortpflanzung.

Du als angebliche Tierschützerin solltest nicht versuchen, dass Tierschutzgesetz zu verbiegen, damit es auf irgendwelche Fälle passt. Die Ausnahmeregelungen sind genau definiert und treffen nicht auf einen jungen, gesunden Hund zu.
 
Hallo Nala,

kann dir nur Erfahrungswerte mit meiner Hündin geben:

meine wurde nach der ersten Läufigkeit kastriert, so ziemlich genau drei Monate danach. Angeblich soll das der Zeitpunkt sein, wo die Hormone wieder relativ runtergefahren sind, also nicht mehr Achterbahnfahren.

Dass Kastra verboten ist, ist natürlich Quatsch. Sonst würde kein TA mehr einen Hund kastrieren (siehe z.B. Ohren kupieren).

Bei meiner wurde die Gebärmutter dringelassen, sprich nur die Eierstöcke rausgenommen. Das ist dann ein relativ kleiner Schnitt.
Nach ein paar Tagen danach war sie wieder fit.

Bezüglich "Vorurteile" wegen Krebsvorsorge und "Frauen" lassen sich ja nicht die Brüste abnehmen....
Da kannst du im Internet die Artikel raussuchen die dafür sprechen, andere sprechen dagegen.
(gerne wird hier ja EIN EINZIGER artikel zitiert, der besagt Krebsvorsorge wäre ein Märchen, alle anderen Artikel wären Müll (sich also gar nicht mit der Materie an sich befasst, sondern nur andere Artikel bewertet).

Durch die Läufigkeit gehen ja die Hormone auf und ab, und dies soll/kann/ dann das Gewebe beeinflussen, was dann entarten kann.

Und ja: es gibt Frauen die sich die Brüste abnehmen lassen, und man versucht wohl bei betroffenen Frauen das Hormon Östrogen zu beeinflussen, was wohl auch zu Brustkrebs führt, also spielen die Hormone auch beim Menschen eine Rolle.

Bin selber in einer FB Gruppe, und da kam neulich das Thema auch auf, und da gab es zig Beispiel von unkastrierten Hündinnen, die Gesäugekrebs entwickelt haben, und ich hab neuclih auch eine getroffen, deren Hund das hinter sich hatte (Entfernung beider Milchleisten). Der war auch unkastriert. Keine schöne OP-.

Bei der Sterilisation verhinderst du eigetlich nur dass der Hund schwanger werden kann, beeinflusst aber nicht die Hormone.

Auch miteinbeziehen solltest du, dass Kastra zu Inkontinenz führen kann, das soll aber wohl eher bei großen Hunden der Fall sein.

Schlussendlich liegt die Entscheidung aber bei dir, und die ist leider nicht einfach.


Meine wurde nach der KAstra übrigens auch nicht dicker oder fauler oder was man so sagt.

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@Bubuka

wenn Kastra verboten wäre, dann könntest du Gift drauf nehmen, dass da draussen zig fanatische Kastragegner jeden TA verklagen würden, der Hunde kastriert. Und wenn es verboten wäre, würden sie damit auch durchkommen.

Da es aber nicht verboten ist, gibts auch keine Klagen. Ganz einfach.
 
Yorkiebub und du kannst Gift darauf nehmen, dass es verboten ist.

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Statt bei Facebook zu lesen, solltest Du lieber auf Juristen vertrauen:

Kastrationspflicht für Hunde: Kastrationspflicht gemäß Übereignungsvertrag

Übernimmt ein Tierhalter einen Hund beziehungsweise eine Katze aus dem Tierheim, so wird ein Übereignungsvertrag geschlossen. Gemäß diesem verpflichtet sich der Tierhalter häufig, sein Tier bei Erreichen der Geschlechtsreife kastrieren zu lassen. Dadurch soll einer Überpopulation vorgebeugt werden.

Während eine derartige Klausel bei Übereignungsverträgen über Katzen generell gestattet ist, ist sie bei der Vermittlung von Hunden nicht zulässig. Gemäß einem Urteil des AG Alzey ist eine Kastration eines Hundes als ein Verstoß gegen § 1 TierSchG anzusehen, gemäß welchem einem Tier nicht grundlos Leiden oder Schmerzen zugefügt werden dürfen (Amtsgericht Alzey, Az.: 22 C 903/95).

http://www.juraforum.de/ratgeber/tierschutz/kastrationspflicht-fuer-hunde
 
Zuletzt bearbeitet:
@Bubuka

Facebookgruppe mit realen Hundebesitzern mit realen Hunden mit realem Gesäugekrebs = das reale Leben.


Was du hier juristisch postest beziehst sich rein darauf, dass man seinen Hund nicht kastrieren muss, auch wenn es in einem Vertrag steht.

Das hat aber mit einem Verbot von Kastra an sich NULL zu tun. Ist ein völlig anderer Fall.


Wenn Kastra verboten wäre, würde kein TA kastrieren. Da es aber nicht verboten ist, kannst du auch zu jedem TA gehen.
Wie gesagt: sonst hätte jeder TA eine Klage am Hals von irgendwelchen fanatischen Kastragegnern. Die wissen aber selber dass sich das nicht lohnt, denn.....es ist ja nicht verboten.
 
Ich weiß ja, dass du nicht lesen kannst und dass ein Diskutieren mit dir nix bringt.

Ich kenne aus dem Tierschutz einige kastrierte Hündinnen, die Gesäugetumore bekommen haben.
 
@Bubuka, das Du gerne das geltende Recht zu Deinen Gunsten verdrehst ist hier schon bekannt.
Das was ich geschrieben habe ist ein guter Weg für die Threaderstellerin, besser als Deine Vorschläge die sie in einen Prozess reinziehen könnten, logisch für die Folgen stehst Du ja nicht gerade.
Beim Tierschutz ist es wichtig das nicht vermehrt wird mit Hündinnen vom Tierschutz eben das ist echter Schutz für das Tier.
Aha einige Hunde die kastriert worden sind interessant ich kenne viele Hündinnen die nicht kastriert waren und Mammatumore bekommen haben. Komisch immer wenn Du nicht Recht hast wirst Du beleidigend. Bin mir sicher das @yorkiebub lesen kann und auch ihre Gehirnzellen nicht einseitig arbeiten sowie bei Dir.
 
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Das kannst Du Dir schenken das einseitige Thema haben wir beide ohne Erfolg durchgelutscht.
Wenn Du Recht haben würdest , wäre jeder TA schon im Knast weil er kastriert. Nur da ist garnix, warum ?
Weil Du einfach nicht Recht hast. Man sollte doch in der Lage sein den Absatz im Tierschutzgesetz ganz zu lesen dann gehen einem die Augen auf.
Ich bin nicht für eine Kastration als Erziehungsmittel das ist klar.
 
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Ich weiß ja, dass du nicht lesen kannst und dass ein Diskutieren mit dir nix bringt.

Ich kenne aus dem Tierschutz einige kastrierte Hündinnen, die Gesäugetumore bekommen haben.


äh sorry, nur weil ich eine andere Meinung hab als du?
Ich denke auch nicht dass du dich auf eine vernünftige Kastradiskussion einlassen könntest, weil bei dir ja alles schwarz/ weiss ist, und Kastra ja eh verboten (Weil du das so denkst).

Du zitierst hier immer irgendein seltsames Gesetz was sich rein um Verträge dreht, und stellst das als Kastraverbot hin.
In der Schule wäre das Thema verfehlt. Denn das eine hat mit dem anderen NICHTS zu tun.

Das Tierschutzgesetzt besagt eindeutig (wenn man nicht nur die Hälfte rauskopiert), dass Kastra erlaubt ist wenn z.B. Nachwuchs verhindert werden soll. In einem einfachen Satz.
Sprich: geh ich zum TA und sag: ich möchte Nachwuchs verhindern bei meinem Hund, dann ist das völlig LEGAL.

Ob man das jetzt für gut/logisch/oder was auch immer befindet, ist eine andere Sache. Aber dadurch ist es legal.
Wäre es nicht legal, wie gesagt, dann hätte jeder TA schon zig Klagen am Hals. Denn dann wären deine vielzitierten Juristen schon längst tätig geworden. So brauchen sie aber erst gar nicht loslegen, denn die Zusatzklausel erlaubt es eben.


Und klar: wenn ich einen 5jährigen Hund kastrieren lasse, der vielleicht auch in den ersten 5 Jahren seines Lebens nur Müll zu fressen bekommen hat, dann hat der bestimmt auch gute Chancen auf GEsäugekrebs.
Nicht umsonst sagt man ja, dass man so früh wie möglich kastrieren sollte, und dass die Chance auf Gesäugekrebssschutz am höchsten beim Kastrieren eines jungen Hundes ist. Da muss man sich dann eben auch die Risiken einer Frühkastra durchlesen und dann seine Entscheidung treffen.

Aber ich mach hier jetzt nicht lange rum, denn Diskutieren mit dir ist ja auch nicht so wirklich fruchtbar, und ausserdem denke ich nicht dass es dem Threadsteller irgendwas bringt, wenn sie jetzt hier irgendwelche aus dem Zusammenhang gerissenen juristischen Zitate liest
 
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