Kastration, Sterilisation, Halbkastration, ... was denn nun?

Miwok es ist sinnlos.
Hast Du schon mal erlebt, dass Labbibube etwas einsieht?
Sie würde sich selbst noch vor Gericht mit dem Richter streiten und ihm erklären, wie das Gesetz zu verstehen ist. :happy2:
 
Wo steht das, das ich was einsehen muß ?:frech1:
Das ist ein Forum und da kann jeder seine Meinung äußern.
Jeder kann das Tierschutzgesetz lesen und sich selber eine Meinung bilden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir sind hier in Deutschland und nicht in Österreich!
Sicher kannst du dich dafür einsetzen, dass es, wie angeblich im österreichischem Gesetz (was ich jetzt im einzelnen nicht kenne) abgehandelt wird, auch hier in Deutschland usos wird.!
Dann mach das doch!
Bis dahin gelten aber die deutschen Gesetze! Und zwar so, wie sie jetzt geschrieben sind!

Wohnt nicht Chaosbande (hier vom Forum?) in Österreich? Bin gespannt was sie zu den dortigen Gesetzen sagt

Im österreichischen Tierschutzgesetz wird als Ausnahme "zur Verhütung der Fortpflanzung" angeführt.

Tierschutzgesetz, 1. Hauptstück § 7

Verbot von Eingriffen an Tieren

§ 7. (1) Eingriffe, die nicht therapeutischen oder diagnostischen Zielen oder der fachgerechten Kennzeichnung von Tieren in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften dienen, sind verboten, insbesondere
1.Eingriffe zur Veränderung des phänotypischen Erscheinungsbildes eines Tieres,
2.das Kupieren des Schwanzes,
3.das Kupieren der Ohren,
4.das Durchtrennen der Stimmbänder,
5.das Entfernen der Krallen und Zähne,
6.das Kupieren des Schnabels.

(2) Ausnahmen von diesen Verboten sind nur gestattet

1.zur Verhütung der Fortpflanzung
oder
2.wenn der Eingriff für die vorgesehene Nutzung des Tieres, zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist; diese Eingriffe sind in der Verordnung gemäß § 24 Abs. 1 Z 1 festzulegen.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541
 
Ein Hund in Menschenhand steht dem also vor, da er kontrollierbar ist!...wie in Deutschland auch!

Verhütung kann als Vorsorge interpretiert werden bzw. wird als Vorsorge interpretiert. :zwinkern2:
Und von unkontrolliert steht, im Gegensatz zu DE, nix.

Und somit bin ich wieder raus :zwinkern2:
 
Zuletzt bearbeitet:
bubuka, sag mal, wieso musst du eigentlich jeden Kastrathread zerfleddern?

Bei dir ist das ja schon fast fanatisch, wie du hier versuchst zu verbreiten, dass Kastra verboten ist.


Und bezüglich andere Leute können nicht lesen: was genau verstehst du an "zur Verhinderung von Fortpflanzung ist Kastra erlaubt" eigentlich nicht? ich meine eindeutiger kann es ja wohl nicht sein. Und da es ja genau so eindeutig ist, ist es eben auch erlaubt, und JEDER kann mit JEDEM hund in die nächste TA PRaxis einmarschieren, und seinen Hund kastrieren lassen.

Und da ist es völlig schnurzpiepe, ob dann irgendwelche Juristen daherkommen, und irgendwelche Gesetze interpretieren, weil sie denken das könnte/müsste irgendwie anders sein, möglichst noch geprägt von irgendwelchen persönlichen ethischen Moralvorstellungen.

Das Gesetzt lautet: zwecks Verhinderung von Fortpflanzung ist KAstra erlaubt.

Da steht nicht: zwecks Verhinderung von Fortpflanzung ist Kastra erlaubt, aber eigentlich müsste der normale Hundehalter dazu fähig sein, deshalb muss unterschieden werden ob eine Person einen oder zwei Hunde hat, oder Züchter ist oder in einem Gebiet wohnt wo viele Rüden frei herumrennen, oder nur einen IQ hat von 25 und deshalb nicht dazu fähig ist auf seinen Hund aufzupassen oder was auch immer.

Das GEsetz lautet: zur Verhinderung von Fortpflanzung ist es erlaubt.

Und was DU daran nicht verstehst oder nicht verstehen willst, ist mir echt schleierhaft. Mit einem angeblichen Jurastudium? Und du verstehst das nicht?
:nachdenklich1:

Aber vielleicht solltest du mal deine Energie daran ansetzen, einfach TA zu verklagen. MAch doch mal, ich meine du bist ja felsenfelst davon überzeugt dass du recht hast. Dann verklag doch mal jeden TA der kastriert.

Als Nicht Jurist bin ich ziemlich überzeugt: deine Meinung, dass Kastra verboten ist, wirst du dann wohl ziemlich schnell ändern, spätestens wenn du überall abgeschmettert wirst.

Gesetze können halt leider nicht je nach Belieben und Gutdünken interpretiert werden wie man es gerne hätte, auch wenn du dir das irgendwie so zusammenreimst.

Jetzt darfst du gerne wieder schreiben dass ich nicht lesen kann, denn das ist ja irgendwie dein einziges Gegenargument....und ganz ehrlich: als Gegenargument von einem "Juristen" ist das doch ziemlich schwach....denn das die Klausel mit der Fortpflanzung eben drinsteht, daran ist halt einfach nix zu drehen. Auch wenn man es gerne wöllte.

Und auch immer nett wenn du schreibst TA sollten sich nicht in juristische Angelegenheiten mischen, weil sie davon keine Ahnung haben. Wüsste auch nicht, dass Juristen auch erst eine medizinische Ausbildung durchlaufen müssen, um dann dort ebenfalls mitreden zu können.

- - - Aktualisiert - - -

Miwok es ist sinnlos.
Hast Du schon mal erlebt, dass Labbibube etwas einsieht?
Sie würde sich selbst noch vor Gericht mit dem Richter streiten und ihm erklären, wie das Gesetz zu verstehen ist. :happy2:

öhm, nein.
Sie müsste sich nicht mit dem Richter streiten. Denn der Richter kann lesen, und ebenfalls auslegen, dass kastrieren eben erlaubt ist (siehe Fortpflanungzsregel). Warum sollten sie sich dann streiten?
 



Hundeforum.com - Partnerseiten :
Heilkundeforum.com | Veggieforum.de | Herrchen-sucht-Frauchen.de

Hundeforum.com ⇒ Das freie & unabhängige Hundeforum unterstützen:

Zurück
Oben