Warum NICHT nach Dänemark?

Hunden der Kategorie 1
Mit diesen Hunden dürfen weder öffentliche Gebäude, Parks oder Gärten, noch öffentliche Verkehrsmittel benützt werden.
Illegal eingeführte Hunde werden sofort beschlagnahmt und können getötet werden!
Darüber hinaus werden Zuwiderhandlungen mit bis zu 6 Monaten Gefängnis und einer Geldbuße bis Euro 15.000 bestraft

Hunde der Kategorie 2
Fundhunde, die mutmaßlich einer der beiden Kategorien angehören, werden in den städtischenAuffangstationen (Fourrières) getötet, ohne Rücksicht auf ihr Alter!

Die im Heimtierpass eingetragene Rassebezeichnung wird nichtanerkannt!!! Die zusätzlich nachzuweisende Rassezuordnung muss von einem Fachtierarzt oder kynologischen Verein stammen. Doch auch in diesem Fall besteht keine 100%igeSicherheit, dass französische Behörden diese anerkennen. Schon gar nicht, wenn das Dokument nicht in französischer Sprache abgefasst ist. Eine entsprechende Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer stammen oder amtlich beglaubigt sein!
AmStaffs und AmStaff-Mischlinge, die nach deutschen Richtlinien unter die Kategorie 2 fallen, werden ohne die oben beschriebenen Rassenachweise in der französischen Praxis automatisch der Kategorie 1 zugeordnet, was die sofortige Beschlagnahmung und Tötung zur Folge hat

Ein ausländischer Tourist hat aber keinen Wohnsitz in Frankreich. Er hat lediglich eine Hotel- bzw. Ferienwohnungsadresse, oder er befindet sich auf der Durchreise. Der Tourist kann seinen Hund also nirgendwo anmelden! Selbst wenn an der Grenze die Einreise toleriert wird, können sich Touristen nicht daraufverlassen, dass der Hund nicht andernorts beschlagnahmt und getötet wird!

In der französischen Rasseliste stehen bei jeder aufgeführten Rasse die Zusätze „mutmaßliche" sowie „oder ähnliche", was die Definition erheblich ausdehnt und die Auslegung vollends beliebig macht.

Erfahrungen der vergangenen Jahre haben leider bestätigt, dass in Frankreich jeder Hund, der für einen Laien wie ein „Kampfhund" aussehen mag, im Zweifel der Kategorie 1 zugeordnet wird. Die Folgen können dramatisch sein: Beschlagnahmung und Tötung des Hundes

Der Arbeitskreis Tierschutz der SPD und die CIFAM/France raten daher dringend ab, mitHunden nach oder durch Frankreich zu reisen.

Mal ein paar Auszüge von Jelenas Link:
http://tierhilfemarokko.ch/wp-content/uploads/2015/06/Einreise-nach-Frankreich.pdf
 
Also nein, sorry Jelena, aber den Schuh ziehe ich mir jetzt definitiv nicht an, denn DAS:



habe ich damit GANZ SICHERLICH nicht ausdrücken wollen, sondern vielmehr wollte ich darauf aufmerksam machen, dass Demos generell sehr wohl etwas bringen, weil Tina behauptete dem sei nicht so!!!!

Ich schimpfe gewiss nicht auf die Dänen, sondern auf die Regierung!!! Sonst würde ich definitiv kein Mitgefühl für die Dänen empfinden, die ihre Hunde verloren haben!!!

Gut, dann habe ich dich falsch verstanden. Das tut mir leid. Es wirkt nur mittlerweile einfach echt so.


Und WO liest du da etwas von getöteten Urlaubshunden?
 
Hier geht es aber erstmal um das Gesetz in Dänemark.
Weil andere Länder auch abstruße Gesetze haben rechtfertigt das immer noch nicht die vorgehensweise.
Sorry, ich wußte nicht das eingeschläfert kein Töten sein soll.
 
Hier geht es aber erstmal um das Gesetz in Dänemark.
Weil andere Länder auch abstruße Gesetze haben rechtfertigt das immer noch nicht die vorgehensweise.

Nein. Das tut es nicht. Meine Frage an dich war ganz klar zu DEM Beitrag:

Wie möchtest Du das vergleichen ? Werden in Deutschland Hunde von Urlaubern erschossen ? Nein !!! Oder eingeschläfert ? Nein !!!

Ich fragte dich nach Links dazu!
 
Ja. Das meine ich tatsächlich.

Denn komischerweise findet man über den angeblichen Fall von der guten Familie Müller nirgendwo was. Und das findet man ja sonst immer.
 



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