Aber das ist interessant, selbst wenn ich ein Schild draußen hängen habe, "Vorsicht bissiger Hund" und jemand betritt unbefugt meinen Garten/Haus u. wird dann gebissen, dann bin ich schuld u. hafte???
Wenn du dem Einbrecher , die Straftat nicht beweisen kannst, machst du dich selber strafbar, wenn der Hund zubeißt.
Kannst du ihm das nachweisen , fällt es unter " Berufsrisiko" des Einbrechers.
Nur den Nachweis zu erbringen, ist schwierig , wenn nicht gar unmöglich.