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Das ist per Bundesland geregelt. In Niedersachsen gilt diese Pflicht tatsächlich (ich glaube ab Mitte 2013) für neue Hundebesitzer. sprich, wer in den letzten 10 Jahren einen Hund hatte/einen regelmäßig geführt hat, braucht ihn nicht.
In dem Falle erweist sich die Hundesteuer mal als positiv.
stimmt, genauer 2Jahre lang innerhalb der letzten 10 Jahre.Nicht 10 jahre. 2 Jahre zumindest wurde uns das so gesagt.
Ich bin aber am überlegen ihn trotzdem zu machen.. Schaden kann es sicher nicht^^
Das Landeshundegesetz fordert, dass Halter von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen oder großen Hunden sachkundig für die Hundehaltung sein müssen.
Zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung wird empfohlen sich neben den Themen Biologie, Verhalten, Erziehung, Ernährung und Gesunderhaltung des Hundes auch hinreichend mit den rechtlichen Grundlagen der Hundehaltung zu befassen. Hierzu gehören §§1-3 des Tierschutzgesetzes, die Tierschutz-Hundeverordnung und das Landeshundegesetz NRW. Hier sollten Sie wissen, welche Hundekategorien es gemäß LHundG gibt, warum welcher Hund welcher Kategorie zugeordnet wird bzw. zugeordnet werden könnte und welche Haltungsbedingungen und -verpflichtungen es für die Halter jeweils gibt.
Zur Vorbereitung sind die im Internet verbreiteten Fragebögen keinesfalls ausreichend. Besonders im Themenbereich "Rechtliches" wird dringend die Lektüre der entsprechenden Originaltexte (siehe nebenstehende Links) angeraten.
Die Sachkundeprüfung wird regelmäßig dienstags von 8.30 - 9.30 Uhr beim Veterinäramt der Stadt Essen durchgeführt.
Die Sachkundeprüfung kostet derzeit 30 EURO.