Hundeführerschein Pflicht ab 2013...?

Erster Hund
Jenny,Jack Russell
Hallo, allen ein frohes, neues Jahr.
Wer hat was ueber die Hundefuehrerscheinpflicht, in 2013
gehoert? Oder gelesen?
 
Das ist per Bundesland geregelt. In Niedersachsen gilt diese Pflicht tatsächlich (ich glaube ab Mitte 2013) für neue Hundebesitzer. sprich, wer in den letzten 10 Jahren einen Hund hatte/einen regelmäßig geführt hat, braucht ihn nicht.
In dem Falle erweist sich die Hundesteuer mal als positiv.
 
Das ist per Bundesland geregelt. In Niedersachsen gilt diese Pflicht tatsächlich (ich glaube ab Mitte 2013) für neue Hundebesitzer. sprich, wer in den letzten 10 Jahren einen Hund hatte/einen regelmäßig geführt hat, braucht ihn nicht.
In dem Falle erweist sich die Hundesteuer mal als positiv.

Nicht 10 jahre. 2 Jahre :) zumindest wurde uns das so gesagt.
Ich bin aber am überlegen ihn trotzdem zu machen.. Schaden kann es sicher nicht^^
 
Nicht 10 jahre. 2 Jahre :) zumindest wurde uns das so gesagt.
Ich bin aber am überlegen ihn trotzdem zu machen.. Schaden kann es sicher nicht^^
stimmt, genauer 2Jahre lang innerhalb der letzten 10 Jahre.
Das blöde ist, den kann ich nur bei deutschen Hundeschulen ablegen. Die in erreichbarer Nähe scheiden für mich aber aufgrund qualitativer Mängel aus (entweder keine Struktur und ewige Wiederholung von Basiskommandos oder arbeiten mit Korrektur ala Leinenruck, auf das Hinterteil drücken für Sitz etc.).
Deshalb bin ich mit meinen Hunden bei den Nachbarn über der Grenze.
 
Was ist eigendlich mit Hunden die durch de Prüfung rasselen würden?

Also als bsp. jetzt mal Ich und Lucky (ich hab glück er ist fast 3 jahre bei uns)

Die theoretische Prüfung muss ja nur ich machen. Das ist kein Problem.
aber die Praktische da würde ich mit Lucky sicher durchfallen.. wenn ich dies aber vorher schon weiß.. wie macht man das? wenn ich den jetzt machen müsste?
Hat man den zeit zum tranieren?
Was passiert wenn ich es nicht schaffe muss der Hund abgeben werden?

Das sind so fragen die mir da aufkommen.. Ich muss den zum glück nicht machen.. habe mir aber vorgenommen ihn irgendwann machen zu wollen
 
Gute Frage....
Wiederholen darf man sicher. Was jedoch passiert, wenn man da mehrmals durchrasselt, weiß ich auch nicht so recht.
Ich müsste auch schon im April machen, dann ist mein Hund ein Jahr alt. Aber da dann noch nicht gesagt werden kann, ob er wesensfest bleibt, muss ich die Prüfung nächstes Jahr wiederholen.
Meine Trainerin rät mir dazu, ihn jetzt schon zu machen, dann hat man da etwas, auf das man hinarbeitet. Sollte ich es jedoch noch nicht wollen, kann sie mir eben auch bescheinigen, dass mein Hund noch nicht so weit ist.
Ich denke, mit anderen Hunden wird es ähnlich sein, mit der Bescheinigung, dass man an den Problemen arbeitet. Ich vermute auch, dass es in gewissen Dingen individueller sein muss. Nicht jeder Hund ist verträglich und kann in den Freilauf mit anderen. Würde dies so pauschal abgefragt werden, hätten viele Tierheimhunde keine großen Chancen mehr, von Menschen aufgenommen zu werden, die sich einem Führerschein stellen müssen.
 
Hallo,

es geht beim Hundeführerschein nicht um einen Wesenstest...bitte nicht verwechseln.

Der HH steht im Vordergrund und im praktischen Teil wird geguckt, ob der HH die Situationen im Griff hat und händeln kann. Nicht das Verhalten des Hundes (also nicht primär) steht im Vordergrund.

Liebe Grüße

BETTY und Ronja

PS.: Hier mal ein Link zum praktischen Teil:

http://www.bhv-net.de/hundefuehrerschein/praktischer-teil.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Betty, verwechseln tue ich es nicht.
Eine Freundin hat den Führerschein bereits mit ihrem Hund absolviert. Ihr Labbi ist mit Rüden nur nach Sympathie verträglich und trotzdem sollte er in den Freilauf, um zu sehen, ob er sich auch bei anderen Hunden abrufen lässt.

Sie hat mir speziell berichtet von:

-Grundgehorsam
-Leinenführigkeit
-Begegnungstraining (andere Hunde, Rollstuhlfahrer, Menschen mit Rollator, Kinder, Fahrradfahrer, ...)
-Hund vor dem Geschäft ablegen, drei Minuten reingehen, während der Hund draußen trotz anderer Reize liegen bleiben musste (Statisten haben versucht, ihn abzulenken)
-Situation in einem Café (Der Hund durfte zum Beispiel den Kellner nicht belästigen / behindern)
-Freilauf mit anderen Hunden und das Abrufen dabei

Natürlich geht es darum, dass davon ausgegangen wird, dass der Halter unerfahren ist und somit erstmal beweisen muss, dass er seinem Hund auch gewachsen ist und diesen sicher führen kann.

Aber ganz außer Acht gelassen wird der Hund auch nicht. Ich habe ja angefragt, ob ich mit meiner Hündin den Führerschein noch machen könne, weil diese eben schon perfekt erzogen war. Da hieß es, vor allem weil wir wussten, dass wir den Hund einschläfern lassen müssen, dass das Schwachsinn wäre. Denn nur, weil ich mit ihr den Führerschein bestehen würde, heißt dies noch lange nicht, dass es dann auch für einen nachfolgenden Hund gilt und ich mich mit diesem dann erneut der Prüfung unterziehen müsste.
Dafür spricht ebenfalls, dass ein einjähriger Hund nach Bestehen der Prüfung noch immer nicht aus dem Schneider ist, da er die Prüfung mit mindestens 24 Monaten noch einmal wiederholen muss, eben aus dem Grund, dass geguckt werden soll, ob er wesensfest geblieben ist.

Die Sachkunde werde ich im April auf jeden Fall schon mal machen, ob ich die praktische Prüfung schon mitmache, weiß ich noch nicht. Unsere Trainerin ist der Meinung, dass Fiete es schon locker schaffen würde aber vermutlich habe ich dann ja auch doppelte Kosten, oder?
 
Waere hier zb. das hier gemeint? (Hab ich auf der offiz. Seite aus Essen kopiert)

Das Landeshundegesetz fordert, dass Halter von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen oder großen Hunden sachkundig für die Hundehaltung sein müssen.

Zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung wird empfohlen sich neben den Themen Biologie, Verhalten, Erziehung, Ernährung und Gesunderhaltung des Hundes auch hinreichend mit den rechtlichen Grundlagen der Hundehaltung zu befassen. Hierzu gehören §§1-3 des Tierschutzgesetzes, die Tierschutz-Hundeverordnung und das Landeshundegesetz NRW. Hier sollten Sie wissen, welche Hundekategorien es gemäß LHundG gibt, warum welcher Hund welcher Kategorie zugeordnet wird bzw. zugeordnet werden könnte und welche Haltungsbedingungen und -verpflichtungen es für die Halter jeweils gibt.

Zur Vorbereitung sind die im Internet verbreiteten Fragebögen keinesfalls ausreichend. Besonders im Themenbereich "Rechtliches" wird dringend die Lektüre der entsprechenden Originaltexte (siehe nebenstehende Links) angeraten.

Die Sachkundeprüfung wird regelmäßig dienstags von 8.30 - 9.30 Uhr beim Veterinäramt der Stadt Essen durchgeführt.

Die Sachkundeprüfung kostet derzeit 30 EURO.

Oder was genau meinen die?
 



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