Benutzer579
Gast
Also meiner Meinung nach muss es für eine Kastration immer eine wichtige und richtige Indikation geben,sprich körperliches oder seelisches Leiden des Hundes,oder wenn es eben keine andere Möglichkeit gibt,wie z.B. bei Strassenhunden... Anders als bei unseren "normalen"Hunden kann man hier die Fortpflanzung ,und damit weitere Welpen die sich auf der Strasse durchkaempfen muessen...und die naechste Generation,die naechste und immer so weiter...nicht anders verhindern, als durch Kastration...
ABER,ICH WILL MICH NICHT AN DER KASTRATIONS-DISKUSSION BETEIDIGEN-VORALLEM NICHT WENN BUBUKA MIT DISKUTIERT... ich fürchte mit der studierten Juristin kann ich nicht mithalten ;-)
Zur Threadstellerin... Den Tierschutzvereine geht es mir der Klausel der Kastration nur drum,dass es nicht noch zusätzliche Welpen gibt,bzw.dass man mit einem Rassehund nicht züchten kann... In meinem Vertrag stand drin,dass man sich verpflichtet, zu verhindern dass der Hund Nachkommen produziert, entweder durch Kastration oder durch andere geeignete Mittel...
Ich habe den Vertrag unterschrieben, weil geeignete Mittel schon auf das Tier aufpassen sind...hätte ihn aber auch mit Kastrationsklausel unterschrieben, weil die im Vertrag nichtig ist.
Wegnehmen können sie Dir den Hund nicht mehr,nur weil Du ihn nicht kastrieren lässt, selbst wenn es so im Vertrag steht,weil die Klausel nichtig ist.
Allerdings muss der Vertrag dann so aufgebaut sein,dass nur einzelne Klauseln für nichtig erklärt werden können,der Vertrag aber bestehen bleibt.
So ist das in meinem Vertrag.
Schwierig wird es halt in sofern,wenn durch eine einzige Klausel der ganze Vertrag nichtig wird,dann müssten die Besitzverhältnisse als letzter Ausweg über Anwälte bzw.vor Gericht geklärt werden... .
So hat mir das damals mein Anwalt erklärt, bei dem ich mich vorher informiert habe,auf was ich in den Verträgen achten muss,weil ich meinen adoptierten Hund natuerlich ganz sicher fuer immer bei mir wissen wollte und will.
Meist fragt da aber kein Mensch vom Tierschutzverein mehr nach...die wollen nur sehen dass es dem Hund gut geht,man gut und verantwortungsvoll mit dem Tiet umgeht,ich habe es noch nie erlebt,dass die auf Kastration pochen,schon gar nicht,wenn man zeigt,dass man sorgsam auf die "Verhütung"achtet...und selbst wenn, auf einen Rechtsstreit lassen es die wenigsten ankommen.
Ich würde keine schlafenden Hunde wecken,und einfach abwarten ob Nachfragen kommen,wenn ja ,sag einfach ,Du willst die Hündin erst erwachsen werden lassen, das schafft erstmal Zeit...bis dahin kräht kein Hahn mehr danach...bleibt später immer noch zu sagen,sie sei kastriert, Narben können verdammt schnell und gut verheilen.
Der Tierschutzverein will dann evt.einen Nachweis,musst Du aber nicht bringen,weil die Klausel oder der Vertrag nichtig sind,selbst wenn laut Vertrag oder Klausel der Nachweis zu erbringen ist...liefe dann halt im schlimmsten Fall wieder auf den Rechtsstreit hinaus... .Bis dahin hat man aber als Besitzer das Tier schon so lang ,auf sich angemeldet, Steuern gezahlt,alle Dokumente und Papiere laufen auf einen, dass es einem auch bei nichtigen Vertrag zugesprochen wird... .
So wurde es mir damals erklärt.
Ich sage aber extra dazu ohne Gewähr-ich bin keine studierte Juristin ;-)
NEIN BUBUKA...ICH WILL NICHT DISKUTIEREN-WIE GESAGT OHNE GEWAEHR!
Ich würde an Deiner Stelle auf keinen Fall einen Eingriff machen lassen,nur dass es gemacht ist...das kannst Du nie wieder rückgängig machen,und auch wenn Kastration usw.heute Routineeingriffe sind,besteht immer das Risiko dass etwas schief geht,der Hund im schlimmsten Fall verstirbt :-(
Gesendet von meinem MPQC730 mit Tapatalk
ABER,ICH WILL MICH NICHT AN DER KASTRATIONS-DISKUSSION BETEIDIGEN-VORALLEM NICHT WENN BUBUKA MIT DISKUTIERT... ich fürchte mit der studierten Juristin kann ich nicht mithalten ;-)
Zur Threadstellerin... Den Tierschutzvereine geht es mir der Klausel der Kastration nur drum,dass es nicht noch zusätzliche Welpen gibt,bzw.dass man mit einem Rassehund nicht züchten kann... In meinem Vertrag stand drin,dass man sich verpflichtet, zu verhindern dass der Hund Nachkommen produziert, entweder durch Kastration oder durch andere geeignete Mittel...
Ich habe den Vertrag unterschrieben, weil geeignete Mittel schon auf das Tier aufpassen sind...hätte ihn aber auch mit Kastrationsklausel unterschrieben, weil die im Vertrag nichtig ist.
Wegnehmen können sie Dir den Hund nicht mehr,nur weil Du ihn nicht kastrieren lässt, selbst wenn es so im Vertrag steht,weil die Klausel nichtig ist.
Allerdings muss der Vertrag dann so aufgebaut sein,dass nur einzelne Klauseln für nichtig erklärt werden können,der Vertrag aber bestehen bleibt.
So ist das in meinem Vertrag.
Schwierig wird es halt in sofern,wenn durch eine einzige Klausel der ganze Vertrag nichtig wird,dann müssten die Besitzverhältnisse als letzter Ausweg über Anwälte bzw.vor Gericht geklärt werden... .
So hat mir das damals mein Anwalt erklärt, bei dem ich mich vorher informiert habe,auf was ich in den Verträgen achten muss,weil ich meinen adoptierten Hund natuerlich ganz sicher fuer immer bei mir wissen wollte und will.
Meist fragt da aber kein Mensch vom Tierschutzverein mehr nach...die wollen nur sehen dass es dem Hund gut geht,man gut und verantwortungsvoll mit dem Tiet umgeht,ich habe es noch nie erlebt,dass die auf Kastration pochen,schon gar nicht,wenn man zeigt,dass man sorgsam auf die "Verhütung"achtet...und selbst wenn, auf einen Rechtsstreit lassen es die wenigsten ankommen.
Ich würde keine schlafenden Hunde wecken,und einfach abwarten ob Nachfragen kommen,wenn ja ,sag einfach ,Du willst die Hündin erst erwachsen werden lassen, das schafft erstmal Zeit...bis dahin kräht kein Hahn mehr danach...bleibt später immer noch zu sagen,sie sei kastriert, Narben können verdammt schnell und gut verheilen.
Der Tierschutzverein will dann evt.einen Nachweis,musst Du aber nicht bringen,weil die Klausel oder der Vertrag nichtig sind,selbst wenn laut Vertrag oder Klausel der Nachweis zu erbringen ist...liefe dann halt im schlimmsten Fall wieder auf den Rechtsstreit hinaus... .Bis dahin hat man aber als Besitzer das Tier schon so lang ,auf sich angemeldet, Steuern gezahlt,alle Dokumente und Papiere laufen auf einen, dass es einem auch bei nichtigen Vertrag zugesprochen wird... .
So wurde es mir damals erklärt.
Ich sage aber extra dazu ohne Gewähr-ich bin keine studierte Juristin ;-)
NEIN BUBUKA...ICH WILL NICHT DISKUTIEREN-WIE GESAGT OHNE GEWAEHR!
Ich würde an Deiner Stelle auf keinen Fall einen Eingriff machen lassen,nur dass es gemacht ist...das kannst Du nie wieder rückgängig machen,und auch wenn Kastration usw.heute Routineeingriffe sind,besteht immer das Risiko dass etwas schief geht,der Hund im schlimmsten Fall verstirbt :-(
Gesendet von meinem MPQC730 mit Tapatalk