Kastration, Sterilisation, Halbkastration, ... was denn nun?

Also meiner Meinung nach muss es für eine Kastration immer eine wichtige und richtige Indikation geben,sprich körperliches oder seelisches Leiden des Hundes,oder wenn es eben keine andere Möglichkeit gibt,wie z.B. bei Strassenhunden... Anders als bei unseren "normalen"Hunden kann man hier die Fortpflanzung ,und damit weitere Welpen die sich auf der Strasse durchkaempfen muessen...und die naechste Generation,die naechste und immer so weiter...nicht anders verhindern, als durch Kastration...
ABER,ICH WILL MICH NICHT AN DER KASTRATIONS-DISKUSSION BETEIDIGEN-VORALLEM NICHT WENN BUBUKA MIT DISKUTIERT... ich fürchte mit der studierten Juristin kann ich nicht mithalten ;-)

Zur Threadstellerin... Den Tierschutzvereine geht es mir der Klausel der Kastration nur drum,dass es nicht noch zusätzliche Welpen gibt,bzw.dass man mit einem Rassehund nicht züchten kann... In meinem Vertrag stand drin,dass man sich verpflichtet, zu verhindern dass der Hund Nachkommen produziert, entweder durch Kastration oder durch andere geeignete Mittel...
Ich habe den Vertrag unterschrieben, weil geeignete Mittel schon auf das Tier aufpassen sind...hätte ihn aber auch mit Kastrationsklausel unterschrieben, weil die im Vertrag nichtig ist.
Wegnehmen können sie Dir den Hund nicht mehr,nur weil Du ihn nicht kastrieren lässt, selbst wenn es so im Vertrag steht,weil die Klausel nichtig ist.
Allerdings muss der Vertrag dann so aufgebaut sein,dass nur einzelne Klauseln für nichtig erklärt werden können,der Vertrag aber bestehen bleibt.
So ist das in meinem Vertrag.
Schwierig wird es halt in sofern,wenn durch eine einzige Klausel der ganze Vertrag nichtig wird,dann müssten die Besitzverhältnisse als letzter Ausweg über Anwälte bzw.vor Gericht geklärt werden... .
So hat mir das damals mein Anwalt erklärt, bei dem ich mich vorher informiert habe,auf was ich in den Verträgen achten muss,weil ich meinen adoptierten Hund natuerlich ganz sicher fuer immer bei mir wissen wollte und will.
Meist fragt da aber kein Mensch vom Tierschutzverein mehr nach...die wollen nur sehen dass es dem Hund gut geht,man gut und verantwortungsvoll mit dem Tiet umgeht,ich habe es noch nie erlebt,dass die auf Kastration pochen,schon gar nicht,wenn man zeigt,dass man sorgsam auf die "Verhütung"achtet...und selbst wenn, auf einen Rechtsstreit lassen es die wenigsten ankommen.

Ich würde keine schlafenden Hunde wecken,und einfach abwarten ob Nachfragen kommen,wenn ja ,sag einfach ,Du willst die Hündin erst erwachsen werden lassen, das schafft erstmal Zeit...bis dahin kräht kein Hahn mehr danach...bleibt später immer noch zu sagen,sie sei kastriert, Narben können verdammt schnell und gut verheilen.
Der Tierschutzverein will dann evt.einen Nachweis,musst Du aber nicht bringen,weil die Klausel oder der Vertrag nichtig sind,selbst wenn laut Vertrag oder Klausel der Nachweis zu erbringen ist...liefe dann halt im schlimmsten Fall wieder auf den Rechtsstreit hinaus... .Bis dahin hat man aber als Besitzer das Tier schon so lang ,auf sich angemeldet, Steuern gezahlt,alle Dokumente und Papiere laufen auf einen, dass es einem auch bei nichtigen Vertrag zugesprochen wird... .
So wurde es mir damals erklärt.
Ich sage aber extra dazu ohne Gewähr-ich bin keine studierte Juristin ;-)
NEIN BUBUKA...ICH WILL NICHT DISKUTIEREN-WIE GESAGT OHNE GEWAEHR!

Ich würde an Deiner Stelle auf keinen Fall einen Eingriff machen lassen,nur dass es gemacht ist...das kannst Du nie wieder rückgängig machen,und auch wenn Kastration usw.heute Routineeingriffe sind,besteht immer das Risiko dass etwas schief geht,der Hund im schlimmsten Fall verstirbt :-(



Gesendet von meinem MPQC730 mit Tapatalk
 
Mitte der 90er Jahre - also vor mehr als 20 Jahren gab es 2 amtsgerichtliche Entscheidungen - Alzey und Mainz -, die beide zu Ungunsten der klagenden Tierschutz-Orga ausgingen und ein pauschales, vertraglich vereinbartes Kastrationsgebot als nichtig ansahen.

In mehr als 20 Jahren 2 Urteile von Untergerichten bei mehreren zehntausend eingeführten Auslandshunden.

Das Risiko, dass der Schutzvertrag der TE justiziabel wird, ist verschwindend gering.

Vor Jahren hab ich mal auf der Fb-Seite einer bekannten Tierrechts-Anwältin mitgemacht und wir haben interessante aber auch sehr anstrengende Chats zu Tierschutzthemen durchgeführt.
Da waren diese Schutzverträge und die Kastrations-Verpflichtungen auch immer Thema und nach den Chats haben mich viele User angeschrieben und um Rat gebeten.
Die Probleme waren in der Regel ein gewisser - meist telefonischer - Psycho-Terror und Drohungen, den bestimmte Orgas ausgeübt haben und auch mal "Lärm vor der Haustür".
In 1 Fall auch mal ein lahmes Schreiben eines Anwaltes.
Schutzverträge wurden dennoch nie gekündigt und auch gerichtliche Herausgabeverlangen von Hunden fanden nicht statt.

Die TE darf sich im Zweifel nur nicht beeindrucken lassen, muss auf die klare Rechtslage verweisen und darf vor allem eines nicht tun:

Nie den Hund aus der Hand geben, auch und gerade nicht bei einem möglichen Spaziergang mit Vertreterinnen der Orga um den Konflikt zu besprechen (entsprechende Versuche und Einladungen zu solchen Spaziergängen durch Orgas wurden von den Fb-Usern immer wieder vorgetragen).

Dann sind die mit dem Hund erstmal weg, sie ist den Hund erstmal los und muss im Zweifel auf Herausgabe klagen.

Für sie spricht diese Vorschrift (Abs. 1 Satz 1), da die Orga den Schutzvertrag wegen der unterbliebenen - weil nichtigen - Kastrationsverpflichtung ja nicht kündigen kann:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__986.html

Aber dann muss sie auch Besitzerin des Tieres sein - und das ist sie nicht, wenn die Orga den Hund "hat".









Das wars aber auch.
 
Nie den Hund aus der Hand geben, auch und gerade nicht bei einem möglichen Spaziergang mit Vertreterinnen der Orga um den Konflikt zu besprechen (entsprechende Versuche und Einladungen zu solchen Spaziergängen durch Orgas wurden von den Fb-Usern immer wieder vorgetragen).

Dann sind die mit dem Hund erstmal weg, sie ist den Hund erstmal los und muss im Zweifel auf Herausgabe klagen.


Das ist ja traurig.
Da versuchen Leute auf Teufel komm raus einen gesunden Hund zu verstümmeln, und das nennt sich dann Tierschutz.

Und sowas wird in Foren dann auch noch teilweise von anderen "Tierschützern" verteidigt und als gut befunden.

Pfui.
 
Ja, manches ist in dem Tierschützer-Dunstkreis schon sehr seltsam, teilweise fast psychopathisch.
Das fängt mit der absoluten Deutungshoheit - weil man ja ein guter Mensch ist und das rechtfertigt alles, vor allem gegenüber Behörden - über den einzig richtigen Tierschutz an, geht über eine fast schon neurotische Angst vor unerwünschtem Nachwuchs (als wenn der normale Hundehalter da Interesse dran hätte) und endet bisweilen in Zuständen, die an Animal-Hoarding erinnern.
Es gibt da Auswüchse, die erinnern an Dantes Inferno.
Zahllose Male dienstlich erlebt.
 
Nur man sollte auch hinzufügen, das man solche Verträge von einer Orga nicht unterschreiben sollte. Das ist der einzige sichere Weg wenn man nicht vor hat, seinen Hund kastrieren zu lassen. Dann sucht man sich seinen Hund woanders und unterstützt dann nicht eine solche Orga durch kauf eines Hundes.Eigendlich einfach oder und vom Recht her Bombensicher.
 
Nur man sollte auch hinzufügen, das man solche Verträge von einer Orga nicht unterschreiben sollte. Das ist der einzige sichere Weg wenn man nicht vor hat, seinen Hund kastrieren zu lassen. Dann sucht man sich seinen Hund woanders und unterstützt dann nicht eine solche Orga durch kauf eines Hundes.Eigendlich einfach oder und vom Recht her Bombensicher.

Meiner Meinung nach wäre es Aufgabe des Tierschutzes und der Tierschützer, dafür zu sorgen, dass Verträge nicht mehr gemacht werden dürfen, in denen Leute dazu verpflichtet werden, gegen geltendes Recht zu verstoßen.
 
Das ist ja traurig.
Da versuchen Leute auf Teufel komm raus einen gesunden Hund zu verstümmeln, und das nennt sich dann Tierschutz.

Und sowas wird in Foren dann auch noch teilweise von anderen "Tierschützern" verteidigt und als gut befunden.

Pfui.

Ich gebe offen und ehrlich zu, dass ich seitdem ich hier I'm Tierheim arbeite, absolut pro Kastration bin. Mir ist es I'm grossen und ganzen recht egal was andere ueber mich denken, aber ich kann mit ruhigem gewissen meine Tiere vermitteln, ohne Angst zu haben, dass mit ihnen Schindluder getrieben wird. Vorallem reinrassige Hunde und Pit & Co. verlassen mein Tierheim nicht "intakt".

Als wir Shelby damals adoptiert hatten ( noch in Deutschland) haette man uns den Hund nicht vermittelt, wenn wir nicht der Kastration bevor wir in die Staaten gezogen sind, zugestimmt.
 



Hundeforum.com - Partnerseiten :
Heilkundeforum.com | Veggieforum.de | Herrchen-sucht-Frauchen.de

Hundeforum.com ⇒ Das freie & unabhängige Hundeforum unterstützen:

Zurück
Oben