Du vergißt, das nicht in allen Bundesländer eine Haftpflicht für den Hund vorgeschrieben ist. Sie ist in diesen Ländern immer noch freiwillig und liegt im Ermessen der Halter.
Auch eine Haftpflichtversicherung ändert weder das Verhalten des Hundes, noch das der Halter.... kleine wie große Hunde können einen Menschen sehr verletzen... aber das hängt von dem Verhalten von Hund/Halter ab... sie schützt niemanden, der Gebissen wird.
Ja das habe ich nicht bedacht, in Österreich ist es nämlich Pflicht
Und mir ist schon klar, dass eine Versicherung nicht verhindert, dass ein Hund zubeißt, darauf wollte ich auch gar nicht hinaus. Lediglich auf das Schmerzensgeld. Bitte nicht so ernst nehmen
Geht es nur darum, das Schmerzensgeld gezahlt wird? Oder um die Verhinderung eines Vorfalls? Das obläge ja dem Halter und nicht der Versicherung.
Aber hier geht es nicht um das Abschließen einer Versichrung, sondern um bereits einen älteren und kranken Hund, der (vll.) den Rest seines Lebens im TH verbleibt - weil der Halter sich nicht die Verordnung eingehalten hat.
Merkst du, das du grundsätzlich davon ausgehst, das ein Hunde zubeißt? Sie beißen aber nur zu, wenn sie einen Grund dafür haben. Und das ein Grund nicht eintritt/eintreten kann, dafür ist der Halter verantwortlich
Unterstellst du mir jetzt, dass ich Listenhunde für gefährlich halte? Tue ich nicht, im Gegenteil.
Du hast recht - aber muss man die Verordnungen nicht hinterfragen, eigentlich in jedem Fall??
Verändert die Einhaltung einer Verordnung den Hund ? Um den geht es ja hier....
Natürlich muss man das, aber darum ging es hier doch nicht. Es ist egal ob es ein Listenhund ist oder nicht, meiner Meinung nach. Sie hat sich nicht an die Vorschriften gehalten und muss jetzt mit den Konsequenzen leben. So ist das nun mal und da ist sie selber Schuld.
Auf der einen Seite meint ihr, sie hätte sich an die Vorschriften halten müssen - auf der anderen Seite seid ihr sofort bereit, hier wegen einem Listenhund zu protestieren und evtl. eine Petition zu unterschreiben.
http://www.hundeforum.com/forum/thr...Hund-wegnehmen?p=560455&viewfull=1#post560455
Ich habe und werde die Petition nicht unterschrieben/unterschreiben, weil es das selbe ist: Sie wussten, dass der Hund nicht legal gehalten werden darf und haben es trotzdem getan. Selber Schuld (jaja, der Fall ist tragischer wegen Wachkommakind, etc., aber das Prinzip ist das selbe)
In beiden Fällen haben sich die Halter nicht um die Einhaltung der Gesetze gekümmert. Beides sind Listenhunde.
Hier wird wegen dem Verhalten des Halters die Entscheidung für richtig empfunden -aber dort (da geht s auch um die Einhaltung der Verordnung) wird ein Aufstand gemacht.
Im Prinzip sind beide Fälle gleich (von den Verordnungen her).
Auch die Gesetze sind für alle Listenhunde. Die Gesetze/Verordnungen unterscheiden nicht den Einzelfall
Vll machst du dir über die Hundeverordnungen jetzt auch deine Gedanken?