Der Wesenstest

Ich auch nicht. Besonders weil die Haltung von Amstaffs in Bayern verboten ist - ohne Ausnahme! Nicht einmal die Amstaffs in Tierheimen dürfen innerhalb Bayerns vermittelt werden.

Und einen Amstaff als Diensthund will niemand sehen.

Außerdem werden die Wesenstests von Veterinärsamtstierärzten durchgeführt und nicht von Polizeihundeführern - zumindest in NRW.

Stimmt nicht! ;) Du musst einen berechtigten Grund anführen, warum Du den Hund halten willst, brauchst einen Sachkundenachweis, einen Wesenstest, der Hund muss an der 1,5m Leine laufen (immer) und braucht nen Maulkorb.
Dann muss die Haltung noch von der jeweiligen Gemeinde akzeptiert werden und dann gehts! ;)
Hab mich schon erkundigt.... ^^


Kailyn war schneller.... ;)
 
Absolut falsch. Die Haltung dieser Hunde ist mitnichten verboten, sondern einfach nur verdammt schwierig. Ausschlaggebend hierfür ist, dass Bayern das einzige Bundesland ist, in dem ein "berechtigtes Interesse" für die Haltung gefordert wird - und das kann so gut wie keiner überzeugend liefern. Wir haben einen Pitbull-Mischling, der genauso wie der AmStaff unter Kategorie 1 fällt.
Die Staffs in bayerischen Tierheimen werden innerhalb des Bundeslandes nicht wegen einem (nicht existenten) Verbot nur nach außen vermittelt, sondern weil die Auflagen in Bayern so streng sind, dass sie kaum einer erfüllen kann und es unwahrscheinlich ist, dass jemand für deren Haltung eine Genehmigung bekommt.

Hier die Verordnung für Kampfhunde der Kategorie 1 in Bayern:

Als gefährliche Kampfhunde gelten nach der bayrischen Hundeverordnung in der Fassung vom 01.11.2002 insbesondere die Rassen Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie weitere Rassen und Kreuzungen, wenn eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorliegt.

Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen, gegen die Zuverlässigkeit des Halters keine Bedenken bestehen und vor allem ein berechtigtes Interesse an der Haltung gerade eines Kampfhundes nachgewiesen werden kann. Dabei wird oftmals ein Leinen- und Maulkorbzwang angeordnet.
(Art. 37 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG - (BayRS 2011-2-I), zuletzt geändert durch § 9 des Gesetzes)

Durch einen bestandenen Wesenstest kann jedoch die Vermutung der Kampfhundeeigenschaft widerlegt werden.
Wer einen Kampfhund ohne gemeindliche Erlaubnis hält, kann mit Geldbuße bis 10.000 Euro bestraft werden. Zugleich ist in Bayern die Züchtung und Kreuzung von Kampfhunden verboten. Verstöße werden mit bis zu 15.000 Euro Geldbuße geahndet.

Als Kampfhunde gelten in Bayern rechtlich folgende Rassen, die in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit des Bayerischen Staatsministeriums des Innern ( vom 10.07.1992, zuletzt geändert am 04.09.2002 ) abschließend aufgeführt sind. Diese Hunde sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden sind gem. § 1 dieser Verordnung in zwei Klassen eingeteilt.

Hunde gemäß § 1 Abs. 1 ( Klasse 1 ) sind:
American Pit-Bull
Bandog ( kein Bild )
American Staffordshire
Staffordshire Bullterrier
Tosa Inu


Für die Haltung der oben unter dem Begriff "Kampfhunde" aufgelisteten Hunderassen des Abs. 1 ist eine Erlaubnis erforderlich. Für diese Kampfhunde muss ein schriftlicher Antrag auf die Erteilung einer Erlaubnis zum Halten des Kampfhundes bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Folgende Voraussetzungen müssen hierbei erfüllt sein:
Der Halter muss ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
Der Halter muss zuverlässig sein ( Vorlage eines Führungszeugnisses ).
Der Hund darf keine Gefahr für Leben , Gesundheit, Eigentum oder Besitz darstellen ( Vorlage eines Sachverständigengutachtens ).

Ist alles richtig - nur wenn man als berechtigtes Interesse Gründe angeben muss wie "ich brauch den Hund als Zirkusnummer als Kampfbestie", wie ein Politiker das so schön ausdrückte, ist die Haltung für mich absolut unmöglich und daher auch verboten :denken3: im Übrigen gibt es viele Bundesländer, die ein berechtigtes Interesse fordern, nur ist das in diesem Falle lediglich die Begründung, dass man einen aus dem Tierheim holt.

Und so einfach wie du das beschreibst, ist es eben nicht Necci.

In manchen Bundesländern finde ich im Übrigen die Haltung dieser Rassen so unwürdig, dass diese Hunde kein schönes Leben haben können ...
 
Hab nie behauptet dass es einfach ist. Aber es ist weder unmöglich in Bayern noch ist hier die Haltung dieser Hunde strikt verboten. ;)

Mehr wollte ich überhaupt nicht sagen.

LG!
 
Doch, das ist sogar ein ziemlich großes Problem.... ^^ Aber nicht unmöglich.

Im Stadtgebiet Regensburg läuft übrigens ein Bullterrier sogar ohne Maulkorb rum. ;) Hab mich letztens mal mit dem "Ende der Leine" unterhalten. Echt interessant teilweise..^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum sollte ich hier irgendwelche Lügen im Forum verbreite? Ich wüsste keinen Grund. Da ihr mir das offensichtlich nicht glaubt, hier der Link zur HP des Gutachters http://www.hundegutachter-boettcher.de. Da könnt ihr seinen neuen Diensthund gerne ansehe. Es ist definitiv ein Staff. Er ist auch bei den Wesenstests dabei.

Es gibt übrigens, wenn auch selten, durchaus Gemeinden, die vereinzelt Haltegenehemigungen für Kat. 1-Hunde erteilen.
 
Hallo,

ich habe mir fast gedacht, dass du diesen Gutachter meinst ... ;)

Liebe Grüße
Birgit

Warum? Ist der bekannt?

Nicki - dass ich das nicht glauben kann, liegt einfach daran, dass Bayern für mich eines der Listenhundunfreundlichstes Bundesland ist und die für mich da alle echt nen Schaden haben was die Auflagen betrifft :frech1: da vergammeln Hunderte Pits und Staffs in den Tierheimen, ohne dass sie jemals irgendwas getan haben ...
 
Mittlerweile kann man die Staffords im Privathaushalt in Bayern schon an zwei Händen abzählen, so wenige sind das. Und das mit dem "berechtigten Interesse" ist auch so eine Sache, denn wie erklärst du einem Beamten, warum du genau diese Rasse haben willst? Wir hatten in unserer Gemeinde einfach nur Glück, denn wir haben unseren Pogo als Boxer-Leonberger-Malinois verkauft bekommen und ihn auch als solchen im Welpenalter angemeldet, jedoch hat sich nach gut einem Jahr herausgestellt, dass die Mutter ein Pitbull ist. Jetzt war der Hund schon da, war immer in der Hundeschule und hatte schon alle Prüfungen aus reinem Jux absolviert. Die Gemeinde hat nur die Steuern erhöht und die Haltung ansonsten geduldet. Wir haben zum Glück ein großes Haus mit Garten und einen riesigen Hundeplatz vom Deutschen Schäferhundeverein um die Ecke, an leinenfreier Bewegung und Sozialkontakt mangelt es unserem Süßen daher Gott sei Dank nicht.

Und bisher habe ich allerdings auch nur die Erfahrung gemacht, dass der Wesenstest vom Veterinäramt durchgeführt wird und nicht von Polizisten. Das Negativzeugnis MUSS sogar von einem Amtstierarzt beglaubigt werden. Zumindest kenne ich das nicht anders.

Staffords als Diensthunde finde ich ehrlich gesagt auch nicht sehr schön. Sicherlich sind es tolle Hunde, aber generell sieht ein Hund mit Maulkorb (und die meisten Diensthunde in der Öffentlichkeit tragen einen) immer brandgefährlich aus. Die Verbindung von Staff + Maulkorb bewirkt eher mal wieder eine negative Sicht auf einen solchen Hund, denn Ottonormalmenschen sehen nur Kampfhund - Maulkorb - gefährlich! Dabei ist es egal, ob ein Polizist daneben steht.
Wie schon geschrieben wurde sehe auch ich den Staff und jeden anderen Listenhund lieber in einem Einsatzgebiet, welches keine (auch keine kontrollierte) Aggression vom Hund verlangt. Sei es als Rettungshund und, mein persönlicher Favorit, als Therapiehund. Dort können diese Hunde voll und ganz ihre positiven, liebenswerten und zuverlässigen Seiten zeigen.
 



Hundeforum.com - Partnerseiten :
Heilkundeforum.com | Veggieforum.de | Herrchen-sucht-Frauchen.de

Hundeforum.com ⇒ Das freie & unabhängige Hundeforum unterstützen:

Zurück
Oben