Hund läuft auf die Straße

evtl. sollte ich die Länge der Schlepp besser definieren.. :D
Ich habe für Bonnie eine 5m Schleppleine.
Die schleift nicht wie tot auf dem Boden, sondern hängt immer gut durch. Das ich also wirklich mal in die Situation komme 5m in einer Sekunde aufzuzwirbeln ist seeehr unwahrscheinlich.
Weiterhin ist es seeehr unwahrscheinlich, dass ich nicht mitbekomme, wenn sich Bonnie erschrickt und zum lossprinten ansetzt.

Wenn man nun davon ausgeht, dass der Gehweg 2m Breit ist, ich in der Mitte laufe und damit 1m vom Bordstein entfernt bin, die parkenden Autos mindestens einen Meter breit sind und Bonnie sich URPLÖTZLICH wie aus dem nichts in die Leine schmeisst habe ich nicht viel Zeit um 3m Leine einzuholen.
Gehe ich einen Schritt zurück, so dass ich an der Häuserwand stehe habe ich nurnoch 2m Leine einzuholen. Geht man davon aus, dass das Auto nicht mit 100kmH durch die Strasse rast.. dann reicht mir eine Sekunde Reaktionszeit locker.. :>
 
Ich wollte damit ja nur sagen, dass man nicht drumrum kommt (drumrum kommen SOLLTE) immer auf seinen Hund zu achten. Ob mit oder ohne Leine, schnellstmöglich zu reagieren ist (finde ich) das wichtigste.
Und wenn es tatsächlich nur um den Bewegungsfreiraum des Hundes geht, dann finde ich die Schlepp als Lösung sehr gut. :)
 
Ich wollte damit ja nur sagen, dass man nicht drumrum kommt (drumrum kommen SOLLTE) immer auf seinen Hund zu achten. Ob mit oder ohne Leine, schnellstmöglich zu reagieren ist (finde ich) das wichtigste.
Und wenn es tatsächlich nur um den Bewegungsfreiraum des Hundes geht, dann finde ich die Schlepp als Lösung sehr gut. :)

Aber das macht ja auch wieder "Arbeit":smilie_ironie:

Lg
Bettina
 
Zum anderen habe ich extrem schlechte Karten, WENN etwas passieren sollte (Hund erschrickt, springt auf die Straße, verursacht einen Unfall), denn wenn mein Hund dort nicht angeleint war, kommt keine Versicherung für den Schaden auf - folglich hafte ich ganz alleine dafür und muss für den Schaden (zzgl einer Strafe wg. des nicht angeleinten Hundes und ggf. Schmerzensgeld) aufkommen

das stimmt NICHT, und ich kann es echt nicht glauben, dass sich dieses gerücht so hartnäckig hält :blabla:

selbstverständlich kommt die THV für den schaden auf. dafür ist sie da. ein hund ist, wie ein pferd auch, in der gefährdungshaftung, §833 BGB. das heisst, der hund haftet allein aufgrund seines daseins IMMER für alles, was wegen dem hund passiert.

ich weiss das 100%, ich bin versicherungsfrau. ´

dass ich meinen schäferhund ohne leine hab laufen lassen, hatte mit faulheit nix zu tun, IM GEGENTEIL. faul sind die leute, die 3x am tag 20 minuten mit der flexi um den block laufen und mit den gedanken überall sind, nur nicht beim hund. schliesslich hat der hund bei 10m leine echt genug auslauf, und auf den hund achten muss man auch nicht, schliesslich hängt der am seil. :smilie_ironie:

wenn ich mit leila unterwegs war, an der strasse oder im menschengewimmel, hatte sie meine 100%ige aufmerksamkeit. da lief die nicht "nur so nebenher". und da hab ich fremde hunde, katzen oder sonstwas "interessantes" auch definitiv VOR ihr entdeckt und konnte entsprechend vorausschauend handeln.

50% aufmerksamkeit dann in der freien flur und im wald ausserhalb der setzzeiten.

sie hat mich auch auf jeden ausritt begleitet - immer offline. und da muss man auch strassen überqueren oder mal 20m an der (bundes)strasse lang. auch im wald und aufm freien feld ist sie keinem hasen hinterher.

weil sie erzogen war und ich meine aufmerksamkeit beim hund hatte, wenn immer es nötig war.

obsi

obsi
 
Meine Versicherung bezahlt es nicht - weil es grob fahrlässig ist ... Und andere Versicherungen bezahlen es auch nicht - selbst bei Bekannten und Freunden erlebt. :)

Wozu muss ich dann überhaupt auf meinen Hund achten, wenn die Versicherung ohnehin alles übernimmt?

Liebe Grüße
Birgit
 
es gibt bei der gefährdungshaftung keine grobe fahrlässigkeit ;)

selbst in der privathaftpflicht ist grobe fahrlässigkeit mit eingeschlossen, nur vorsatz nicht ;)

du kannst dir den §833 auch einfach mal durchlesen, oder das wort "gefährdungshaftung" googeln, "spezifische tiergefahr" und "verwirklichte tiergefahr".

natürlich nur, wenns dich interessiert. wenn nicht - du MUSST mir ja nicht glauben, ich hoffe nur, der eine oder andere tuts, weil ich einfach recht habe. das hab ich in meiner ausbildung gelernt, weisste ;)

obsi
 
es gibt bei der gefährdungshaftung keine grobe fahrlässigkeit ;)

selbst in der privathaftpflicht ist grobe fahrlässigkeit mit eingeschlossen, nur vorsatz nicht ;)

du kannst dir den §833 auch einfach mal durchlesen, oder das wort "gefährdungshaftung" googeln, "spezifische tiergefahr" und "verwirklichte tiergefahr".

natürlich nur, wenns dich interessiert. wenn nicht - du MUSST mir ja nicht glauben, ich hoffe nur, der eine oder andere tuts, weil ich einfach recht habe. das hab ich in meiner ausbildung gelernt, weisste ;)

obsi

Kennst du da vielleicht auch die Rechtslage für Österreich? Das wäre jetzt nämlich wirklich interessant, weil Bekannten nämlich genau das passiert ist und die Versicherung eine Deckung ausgeschlossen hat und sie für die Kosten selbst aufkommen mussten.

Liebe Grüße
Birgit
 
nein, das österreichische recht ist für mich vollkommen irrelevant, ich lebe in deutschland und meine tiere sind in deutschland versichert.

wenn das bei euch anders ist, tut mir das leid, und zwar ernsthaft! ich würde mich nicht trauen, einen hund zu halten, wenn eventuelle ansprüche an mich nicht durch die haftpflicht gedeckt sind.

immerhin können schäden, die durch hunde verursacht werden, auch in die zehn- oder hunderttausende gehen... hund läuft vors auto, autounfall, 5jähriges kind auf der rückbank querschnittsgelähmt, und das dann privat zahlen?? au backe.

obsi
 



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