Sachkundenachweis
Der Erwerb des Sachkundenachweises ist in NRW neben einer elektronischen Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip und dem Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung Voraussetzung für die Haltung eines 20/40er Hundes (also eines Hundes, der schwerer ist als 20 kg und höher als 40 cm). Befreit davon sind Hundehalter, die bereits früher einen beim Ordnungsamt angemeldeten Hund dieser Größe hatten sowie Mitglieder bestimmter Berufsgruppen (Tierärzte, Jäger, Polizeihundeführer). Die „hundefreie“ Zeit darf nicht mehr als drei Monate betragen.
Der Sachkundenachweis kann in meiner Praxis abgelegt werden.