Theoretische und praktische Sachkundeprüfung nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) vom 26.05.2011
Alle Personen, die sich ab dem 01.07.2011 einen Hund anschaffen, müssen bis zum 01.07.2013 eine theoretische und eine praktische Sachkundeprüfung nach dem NHundG nachweisen.
Die erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem 01.07.2013 nachweislich mindestens 2 Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat.
Andere Ausnahmen – z.B. für gleichwertige Prüfungen u.a. – finden sich im Gesetz, den Ausführungsbestimmungen oder können bei den Ordnungsämtern der Stadt und der Samtgemeinden erfragt werden.
Ab dem 01.07.2013 müssen alle Personen, die nicht unter die Ausnahmeregelungen fallen, VOR der Anschaffung eines Hundes eine theoretische und innerhalb des ersten Jahres eine praktische Sachkundeprüfung nach NHundG ablegen.
Die Sachkundeprüfungen nach NHundG werden von Personen und Stellen abgenommen, die eine Fachbehörde zu diesem Zweck anerkannt hat. Die Anerkennung erhält auf Antrag, wer die für die Abnahme der Prüfungen erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweist.