- Erster Hund
- Motte 2000-2017
- Zweiter Hund
- Dina *2009
Das ist meiner Ansicht nach ein heikles Thema. In der Verordnung (§5) steht nämlich: "in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, ...". Kinderzimmer dienen dem Aufenthalt von Menschen ... und anscheinend geht man davon aus, dass es keine Wohnräume mit Fenster gibt die so winzig sind (das Fenster ist entscheidend, fensterlose Räume sind grundsätzlich nicht gestattet).@Schnaufnase
Ein Bad oder ein Kinderzimmer, was die erforderliche Größe nicht hat, ist also ungeeignet?
bzw. Tierschutzrelevant?
Wenn ich das richtig verstehe.
Hast du deine Kinder im Kinderzimmer eingesperrt?Jetzt drängt sich mir die Frage auf, wie denkt der Gesetzgeber über Kinderzimmer, was die Größe betrifft?
Ich weiß dass mein Kinderzimmer vor vielen hundert Jahren happy2 nur 6qm hatte und meine Eltern damals sagten: ein Hund dürfte da nicht leben, dem steht mehr Platz zu. Allerdings war ich nie in meinem Zimmer eingesperrt ich konnte die Tür nämlich selber öffnen und mich in der ganzen Wohnung frei bewegen.
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