Kastration, Sterilisation, Halbkastration, ... was denn nun?

Bei einem (einzeln gehaltenen) Hund besteht aber eigentlich keine Gefahr der Fortpflanzung, da dieser ja so zu halten ist, dass er im Einflussbereich seines Halters ist.

Würde man das Gesetz genau beachten denke ich schon, dass man da bessere Gründe bräuchte.


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@Ruhrpottlocke

über Sinn und Unsinn dieser Ausnahmeregelung, wie gesagt, lässt sich streiten. Aber so wie sie jetzt definiert ist, wird da nicht hinterfragt ob man fähig ist Fortpflanzung zu verhindern oder nicht.

Ausnahmeregelung ist schlichtweg: um Fortpflanzung zu verhindern ist Kastra erlaubt. ohne weiteren Ermessungspielräume wie: ist der Hund Einzelhund, fällt diese Regelung weg, oder sonst etwas in der Art. wobei dann weider zig Ausnahmen der Ausnahmen angegeben werden könnten z..B. ist Einzelhalter aber ein altes Muttchen und kann ihrem Hund nicht hinterherrenen, gilt erste Ausnahme doch.

So wie es jetzt dasteht im TSCHG, kann JEDEr (Einzelhundhalter, Halter von 100 Hunden) nur diesen einen Grund angeben, und damit wird es legal.

Wie gesagt: ob das jetzt Sinn oder Unsinn ist, das ist wieder eine Andere Sache, aber hier ging es ja auch um Verboten oder nicht, und mit Angabe dieses Grundes ist es eben erlaubt, ganz klar definiert.
 
bubuka, sag mal, wieso musst du eigentlich jeden Kastrathread zerfleddern?

Bei dir ist das ja schon fast fanatisch, wie du hier versuchst zu verbreiten, dass Kastra verboten ist.

Zerfleddert wird der Thread durch dich und Labbibube, weil ihr über Jahre nicht begreifen wollt, warum ihr im Unrecht seid.
Was glaubst Du, warum alle Juristen das Gesetz auf die gleiche Weise interpretieren???
Mach dir doch darüber mal Gedanken.

Ein Rechtsanwalt:
Der Autor, Lars-Jürgen Weidemann, ist Partner der Anwaltskanzlei *Sieger, Weidemann und Laakes in Mülheim an der Ruhr. Er beschäftigt sich seit vielen Jahren u.a. mit rechtlichen Fragen zur Hundehaltung, zum Tierschutz- und Vereinsrecht.

Er schreibt:

1. Die Verhinderung un*kontrollierter Fortpflanzung
Der (Bundes-) Gesetzgeber hat *diesen Ausnahmetatbestand mit dem Erfordernis begründet, aus Gründen des Tierschutzes, des Naturschutzes, des Jagdschutzes und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die un*kontrollierte Fortpflanzung von Tieren einzuschränken (BT-Drucks. 13/7015 S. 18). Aus Tierschutz*gründen kann bspw. die *Kastration von Katzen (insbesondere frei lebenden oder sog. „Freigängern“) gerecht*fertigt sein, nicht hingegen diejenige von Hunden, da sich die *unkontrollierte Fortpflanzung auch durch Aufsichtsmaßnahmen, zeitweiliges Einsperren etc., also mit *schonenderen Maßnahmen, erreichen lässt (so jedenfalls Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, § 6 Rn 20).

http://www.wuff.eu/wp/die-kastration-von-hunden-aus-rechtlicher-sicht/


Der Gesetzgeber als auch die Rechtssprechung nehmen zutreffend an, dass hier in Deutschland Hunde nicht unkontrolliert leben.

Auch Tierheime oder Tierschutzvereine können strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Wie wäre es einmal mit medizinischer vor allem verhaltensbiologischer Weiterentwicklung, auch im Tierschutz?

Wie wäre es, den Hunden das Recht auf körperliche Unversehrtheit endlich einmal zuzugestehen? Ja im Tierschutz, wenn nicht da wo sonst.

Wie wäre es einmal mit der Fortbildung über die Regelungen des aktuellen Tierschutzgesetzes, ja im Tierschutz...........

Das Tierschutzgesetz ist bindend, auch für Tierschützer, welche Überraschung.


Susan Beaucamp Tieranwältin

https://de-de.facebook.com/SusanBeaucamp.Tieranwaeltin/posts/620132751330231


yorkiebub:
Das GEsetz lautet: zur Verhinderung von Fortpflanzung ist es erlaubt.

Und was DU daran nicht verstehst oder nicht verstehen willst, ist mir echt schleierhaft. Mit einem angeblichen Jurastudium? Und du verstehst das nicht?

Es ist ja nicht schlimm, wenn man nicht in der Lage ist, Gesetze richtig zu lesen. Aber dann sollte man das doch Rechtsanwälten überlassen und denen und auch Richtern glauben.

Du übersiehst immer das bedeutende Wort "unkontrollierte" Fortpflanzung.

Gerichte haben entschieden, dass die Kastrationsklauseln in Tierschutzverträgen bei Hunden nicht zulässig sind, weil sie gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Was ist an diesem Urteil nicht zu verstehen?

Während eine derartige Klausel bei Übereignungsverträgen über Katzen generell gestattet ist, ist sie bei der Vermittlung von Hunden nicht zulässig. Gemäß einem Urteil des AG Alzey ist eine Kastration eines Hundes als ein Verstoß gegen § 1 TierSchG anzusehen, gemäß welchem einem Tier nicht grundlos Leiden oder Schmerzen zugefügt werden dürfen (Amtsgericht Alzey, Az.: 22 C 903/95).

http://www.juraforum.de/ratgeber/tierschutz/kastrationspflicht-fuer-hunde
 
Zuletzt bearbeitet:
Du - Yorkiebub - liegst schlichtweg falsch. Nochmal:

Die Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 5 des TierSchG erlaubt eine Unfruchtbarmachung zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung.

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__6.html

Der Gesetzgeber hat bei dieser Formulierung schlichtweg nur Katzen im Focus gehabt und dazu auf Tierschutz, Naturschutz, Jagdschutz und öffentliche Sicherheit und Ordnung abgestellt.

http://www.tierschutzbund.de/filead...l/dudt_10_5/Frei_lebende_Katzen_dudt_10_5.pdf

Die Formulierung in der mittleren Spalte (unten) findet sich fast wortgleich in den Begründungen zum damaligen Gesetzentwurf für den Bundestag.
 
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Bei einem (einzeln gehaltenen) Hund besteht aber eigentlich keine Gefahr der Fortpflanzung, da dieser ja so zu halten ist, dass er im Einflussbereich seines Halters ist.

Würde man das Gesetz genau beachten denke ich schon, dass man da bessere Gründe bräuchte.


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Na ja die Gefahr der Fortpflanzung besteht, wenn z.B. der Hund sich losreißt, ein Hund sich gegen seinen Halter auflehnt und diesen angreift.
Die Gefahr bei Hunden aus dem Tierschutz besteht wenn mit einem Tierschutzhund Schindluder betrieben wird und der Hund missbraucht wird
um Welpen zu produzieren. Nicht umsonst wurde und wird kastriert.
 
Die Gefahr bei Hunden aus dem Tierschutz besteht wenn mit einem Tierschutzhund Schindluder betrieben wird und der Hund missbraucht wird
um Welpen zu produzieren.

Hunde können noch auf andere vielfältige Weise missbraucht und misshandelt werden.
Sie können an die Kette gelegt, getreten und geschlagen werden.
Wie verhindert man das??? Indem man die Hundehalter bei der Vermittlung sorgfältig auswählt.
 
Der Grundgedanke vom Tierschutz ist, das mit den Hündinnen keine Vermehrung mehr gemacht werden kann = sie können nicht mehr als Gebärmaschine mißbraucht werden. Genau deswegen wird kastriert.
Warum wird das gemacht ? Weil man den Leuten nicht ins Hirn schauen kann und es immer wieder der Fall war das die Tiere missbraucht worden sind.Man wollte der unsäglichen Produktion von Hunden einen Riegel vorschieben.
So schaut die Realität aus.
https://www.google.de/search?q=geb%C3%A4rmaschine+hund&client=firefox-b&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ved=0ahUKEwiFrfvHu-TPAhVBBMAKHaocCU0QsAQIPg&biw=1280&bih=884
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann müsste man ja auch so konsequent sein und Welpen nur frühkastriert abgeben (wie in englischsprachigen Ländern oft üblich).




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