Verzweifelt - Welpe hat Blasensteine und Sehbeeinträchtigung

Hallo,

deine Zweifel, Sorgen und Bedenken kann ich nachvollziehen.

Ich würde an deiner Stelle den Urin noch genauer untersuchen lassen, zumindest noch auf Bakterien.
Die bisherige Diagnose kommt bei Welpen extrem selten vor und wundert mich ein wenig.
Daher mach dich nun nicht verrückt, dass du ein spezielles Futter dauerhaft füttern musst.
Das muss erst mal genau abgeklärt werden.

Zur Anschaffung des Welpen sage ich nichts mehr, das wurde schon hinreichend gemacht, jeder macht mal einen Fehler.
Aus Fehlern lernt man bekanntlich, ich denke, den nächsten Hund würdest du jetzt auch woanders kaufen.

Ich schreibe das jetzt vollkommen wertfrei, aber dem Vermehrer würde ich es schon gönnen, dass du etwas auf "Tuchfühlung" gehst.
Immerhin ist dein Welpe nicht ganz gesund, das würde ich an deiner Stelle so nicht stehen lassen.
Schwierig wird hier leider die Beweislage.
Aber wegen der eingeschränkten Sehkraft würde ich ihn definitiv ansprechen.
Es wird viel zu viel geschluckt, er wird möglicherweise noch mehr "kranke" Welpen in die Welt setzen, solange er sie alle gegen Geld an den Mann bringen kann.
Selbst wenn du ihm den Welpen zurückbringen würdest, würde ich es ihm prinzipiell sogar gönnen.
Aber:

Das wird leider zu Lasten des Welpen gehen.
Er wird diesen wieder weiterverkaufen, der Rubel wird wieder rollen, die gesundh. Einschränkungen wird er sehr wahrscheinlich verschweigen und der Nächste sitzt dann mit "deinem" Welpen da und sucht ggf. erst gar keinen Tierarzt auf, weil er nicht so aufmerksam beobachtet wie du.

Wie du es drehst und wendest, alles hat Konsequenzen.

Dem kleinen Wurm wünsche ich gute Besserung, eine genaue Diagnose, er ist das "schwächste Glied in dieser Kette".

Nur wünsche ich dem Welpenverkäufer, dass "die Sache" so nicht stehen bleibt.

LG Leo
 
Eine Bekannte der Hund hat auch ein bisschen Sehprobleme.
Im Alltag merkt man es nicht, aber im Sport ( Sprünge ).
Da soll der Hund Kontaktlinsen bekommen.

Beim "Züchter" würde ich mich auch nochmal melden.
 
Zwei Anmerkungen meinerseits:
1. Ernährungsfortbildungen für Tierärzte werden nahezu sämtlichst durch Futterhersteller angeboten. Es muss also nicht zwangsläufig so sein, dass der Tierarzt nur verdienen will. Nach wissenschaftlichen Kriterien einwandfreie Studien entstehen leider meist nur bei Futterherstellern, ansonsten fehlt das Geld dafür. Oft können Tierärzte daher keine anderen Auskünfte geben.

2. es wäre schön, wenn öfter mal Vermehrer in die Mängelhaftung genommen werden.
Wenn ich mich recht entsinne, fällt auch eine Welpe gesetzlich unter "Sache". Wenn nicht ausdrücklich im Vertrag genannbwird, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und darum die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen wird, gilt das deutsche Gewährleistungsrecht. Im ersten halben Jahr muss der Verkäufer dann beweisen, dass es _nicht_ ein erst später erworbener Mangel ist. Erst nach einem halben Jahr ist der Käufer in der Beweispflicht.
Auf Basis davon, würde ich selbst in so einem Fall freundlich den Kontakt zum Verkäufer treten und darüber reden, die Behandlungskosten zu erstatten.
lg, Katharina
 
Gut, wieder was gelernt :)
Aber ansonsten greift die Gewährleistung und das mit der Beweislastumkehr muss man dem Vermehrer gegenüber ja nicht erwähnen....
 
@Muli,

ich will Dir Deine Hoffnungen um das Baby um GW nicht nehmen, sehe aber Deinen bedauerlichen Fall völlig anders als die meisten hier, denn der TA bringt es auf den Punkt, einmal hier:

Er meinte, es wääre ihm noch nie passiert, einen Welpen so behandeln zu müssen und dass das eigentlich nur bei erwachsenen Hunden passiert.
Zudem hat der Hund eine Sehbeeinträchtigung von 15%. Der Arzt hat mir das so erklärt, dass es tagsüber keinen Unterschied macht, und er nachts nicht sehen kann-

und einmal hier:
Laut dem Arzt ist beides, sowohl die Blasensteine als die Sehkraft, genetisch bedingt und definitiv vor der Abholung schon gewesen .

Es gibt genetische Dispositionen wo das Filtersystem des Welpen nicht funktioniert z.B. und zusätzlich Niere und Leber betroffen sind, neben der Sache mit der Sehkraft. Insofern stehe ich ganz nah beim TA und sehe es ebenfalls genetisch und als Einzelfall.
Ich würde die Diagnose vom TA ernst nehmen, sehr ernst, denn was auf Dich zu kommt, lässt sich heute nicht einmal ansatzweise erahnen, beides ist für einen Welpen nicht normal, es ist schlicht ein genetisch, kranker Welpe und Du hast Anspruch auf ein gesundes Tier. Bevor er noch länger bei Dir bleibt und die Gewöhnung schlimmer wird, empfehle ich dieses Tier zurück zu bringen, da die immensen Kosten bis hin zu möglichen OP’s einfach nicht zumutbar sind. Man kann nicht immer der Retter von Vermehrer-Hunden sein, unter diesen Voraussetzungen hast Du auch nicht gekauft, sondern jeder erwartet einen gesunden Hund, auf den Du auch ein Recht hast.

Dazu schätzt Du richtig ein:

wie das bei einer lebenslangen Erkrankung finanzierbar sein soll (vor allem da der Arzt ja auch prophezeite, die Sehkraft würde immer weiter zurückgehen und auch hier wäre eine Behandlung wohl demnächst von Nöten).
Ich hoffe, das klingt jetzt nicht rechthaberisch, ich wollte nur befestigen, dass ich vorbereitet war, aber hier eben nicht genau wusste- wie schlimm wird das? Wie viel mehr muss denn nun monatlich gezahlt werden? Bei einem festen, fü mich zu hohen Betrag, um den ich jeden Monat bangen müsste, würde ich dem Hund nämlich lieber sofort ein neues Zuhause suchen und nicht erst, wenn es sich schon komplett an uns gewöhnt hat.

Es ist ein Unterschied ob ein Welpe zu Beginn z.B. Würmer oder eine andere zu behebende Krankheit hat oder einen Gendefekt lebenslang und nicht abzusehenden Nachfolgekrankheiten incl. ständiger, extra TA-und Futterkosten.
Lieber jetzt, als später, später tut es verdammt weh.

Dazu meine Frage: im Kaufvertrag steht, dass ich den Hund ohne Mängel bekommen habe. Wenn jetzt aber defintiv Mängel nachgewiesen werden, und die Züchterin sie nicht mitbekam- kann ich trotzdem quasi das Rückgaberecht wahrnehmen? (was der letzte Schritt wäre, den ich täte,aber ich würde es gern wissen!), und kann ich mir ansonsten Tierarztkosten erstatten lassen? Schließlich wird ja behandelt, was er bei ihr bekam.

Bloß kein Rückgaberecht formulieren, beim Welpenkauf bedeutet das, dass der Verkäufer Dir bis zur Wiedervermittlung des Welpen tägliche Unterhaltskosten anrechnen darf und Du u.U. von Deinem Kaufpreis nichts mehr siehst.
Wir sind hier im Verbrauchsgüterkauf plus Gewährleistung und Du meinst sicher „Rücktritt vom Kaufvertrag“, da Nachbesserung in diesen Fall nicht möglich ist und für Ersatzleistung/anderer Welpe würde mir zu mindesten das Vertrauen fehlen.
Da Du als Käufer erst einmal immer beweispflichtig bist, würde ich die tä-Diagnose-Bescheinigung in Kopie geben, das alles als Einschreiben/Rückschein natürlich incl. Terminvorschlag zur Rückzahlung der Kaufsumme plus TA-Kosten und Abgabe des Welpen, auch wenn es weh tut, den Part kann vielleicht Dein Freund übernehmen. Du kannst letztlich auch den Welpen behalten und mit ihm durch Leid und Elend gehen, wie auch immer, das muss jeder selbst entscheiden.
 
@casting

Rational kann ich Dir nur 100% zustimmen.
Emotional ist das leider häufig viel schwieriger. Wäre ich in der Situation, ich könnte das emotional nicht, wenn ich den Hund schon bei mir zu Hause hätte.
Bei mir geht dann die Vernunft flöten (deshalb achte ich auch drauf, solche Situationen von vornherein zu vermeiden).
Wenn die TE es schafft, diesen vernünftigen Schritt zu gehen, dann habe ich allen Respekt.
 



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