Kastration, Sterilisation, Halbkastration, ... was denn nun?

Danke Dieter. Das spricht auch das aus was ich bisher so gelesen habe.

Aber es scheint schwierig zu sein einen praktizierenden Arzt zu finden, was mich doch sehr wundert. Ich würde gerne mal ein persönliches Gespräch mit einem führen.
Ich werde mal unsere Tierärzte abklappern. :-)
 
Von der Halbkastration hab ich noch nie gehört, daher hab ich davon null Ahnung.

Aber ich würde sie nicht kastrieren lassen, nur damit es gemacht wurde.
Lass es einfach so wie es ist und im Zweifel kannst du ja behaupten, dass sie kastriert wurde :zwinkern2:
 
Da die Diskussion sich doch eher auf die Rechtslage beschränkt hat, wage ich es nochmal die Frage zu stellen ob hier irgendjemand schon Erfahrungen mit der Halbkastration gemacht hat???

Du verstößt auch mit einer Halbkastration gegen das Tierschutzgesetz.
Nur weil hier 2 Leute das Gesetz nicht lesen können, ändert das nichts an der Rechtslage.
Der Verein müßte Dich verklagen, wird aber kläglich scheitern vor Gericht.
 

Ja.. nachfragen werde ich mal. Auf seiner Seite wird jedoch nur die normale Kastration beworben und mir schmeckt irgendwie nicht dass die alle bestenfalls schon vor der ersten Läufigkeit alles rausnehmen wollen. Da sind die Mäuse doch noch gar nicht richtig ausgereift. :/


Von der Halbkastration hab ich noch nie gehört, daher hab ich davon null Ahnung.

Aber ich würde sie nicht kastrieren lassen, nur damit es gemacht wurde.
Lass es einfach so wie es ist und im Zweifel kannst du ja behaupten, dass sie kastriert wurde

Ist auch ein Thema das "relativ" neu ist bzw. wohl eher nicht so weiter verbreitet. So wird es wohl auch beim Menschen gemacht und nicht direkt alles leergeräumt. :)
Bisher kenne ich nur ein Ärzteteam in Hamburg dies es anbietet.
Ich glaube die wollen einen Nachweis vom Arzt. :)
Ich werde das Thema erst mal aussitzen :D möchte aber gewappnet sein, wenn sie nachfragen. :D
 
Auf der einen Seite ist es unzuläßig mit Strafe zu drohen, auf der anderen Seite hat man den Vertrag ja gelesen und unterschrieben.

Vertragsstrafen sind zulässig.
Trotzdem sind sie nutzlos, wenn die Klausel gesetzlich unwirksam ist.
Man kann solchen Vertrag einfach unterschreiben und muss trotzdem keine rechtlich unwirksamen Auflagen erfüllen.

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Danke Dieter. Das spricht auch das aus was ich bisher so gelesen habe.

Aber es scheint schwierig zu sein einen praktizierenden Arzt zu finden, was mich doch sehr wundert. Ich würde gerne mal ein persönliches Gespräch mit einem führen.
Ich werde mal unsere Tierärzte abklappern. :-)

Mensch Mädchen, mach Dich mal gerade für deinen Hund und sag dem Verein deutlich die Meinung.
Du wirst noch ganz andere eigenständige Entscheidungen in Deinem Leben treffen müssen.

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Wie funktioniert das denn?

So wie bei jedem Verein oder Tierheim auch.
 
Die Rechtslage ist eindeutig.

Allerdings auch die Praxis, es wird kastriert, was das Skalpell hergibt.

In der Praxis eines mir bekannten TA läuft per Großbildschirm ein Werbefilm, der die (üblicherweise genannten) Vorteile der Kastration herausstellt, u.a. eine überwiegend in weiß gehaltene Wohnung (weiße Ledergarnitur und weißer Teppich etc.) zeigt und auf die Läufigkeit der Hündin abstellt.

Ich hab meine Datenbanken mal durchforstet, es gibt nicht eine gerichtliche Entscheidung, die sich mit der unzulässigen Kastration straf- oder ordnungswidrigkeitsrechtlich befasst. Nicht eine.

Insoweit hat Yorkiebub sogar Recht, es interessiert keine Socke.
Es wird passend geschnitten, fertig.
Ich kenne eine, die der offensichtliche Anblick des Hodensackes bei ihrem kurzhaarigen Rüden störte. Das reichte.
Auch fanatische Kastrationsgegner beschränken sich offensichtlich auf verbale Tätigkeiten, es reicht doch eine einfache Anzeige bei zuständigen Vet.-Amt.
Denn das sind zunächst mal Ordnungswidrigkeiten.
 
Du verstößt auch mit einer Halbkastration gegen das Tierschutzgesetz.
Nur weil hier 2 Leute das Gesetz nicht lesen können, ändert das nichts an der Rechtslage.
Der Verein müßte Dich verklagen, wird aber kläglich scheitern vor Gericht.

Das habe ich verstanden Bubuka. Ich werde sie nicht kastrieren lassen wenn ich es nicht muss. Da kannst du dir ganz sicher sein, aber so ganz eindeutig scheint das alles hier ja nicht zu sein und müsste schlussendlich schlimmstenfalls vor Gericht ausgetragen werden. Die Kosten dafür müssen auch getragen werden, zumindest solange nicht klar ist wer im Recht ist. Erfahrungsgemäß ist aber auch kein Selbstläufer seine Gerichtskosten zurückzuholen - auch wenn die Klage "unberechtigt" war. Und soweit möchte ich es schlichtweg nicht kommen lassen und ich habe auch wenig Lust das hier auszudiskutieren.
Ich fühle mich sicherer und besser wenn ich in dem Thema ausreichend informiert bin, speziell was die generellen Möglichkeit (inkl. Nebenwirkungen usw.) der Kastrationen betrifft. Somit kann ich vor der Orga auch besser argumentieren. Du musst nicht verstehen weshalb mich diese Dinge interessieren und ich sie hinterfrage - das erwarte ich nicht - ich erwarte aber dass du respektierst das es so ist und sollte es dir weiterhin ein Dorn im Auge sein muss ich deine Probleme leider von mir weisen - denn die will ich nicht zu meinen machen. ;-)
 
Ich hab meine Datenbanken mal durchforstet, es gibt nicht eine gerichtliche Entscheidung, die sich mit der unzulässigen Kastration straf- oder ordnungswidrigkeitsrechtlich befasst. Nicht eine.

Auch fanatische Kastrationsgegner beschränken sich offensichtlich auf verbale Tätigkeiten, es reicht doch eine einfache Anzeige bei zuständigen Vet.-Amt.
Denn das sind zunächst mal Ordnungswidrigkeiten.

Wie ich schon geschrieben habe, ist es schwierig im Nachhinein nachzuweisen, dass KEIN medizinischer Grund vorlag. Das kannst du ja nicht mehr überprüfen, wenn Hoden oder Gebärmutter weg sind.
Auch Ordnungswidrigkeiten können empfindliche Geldbußen nach sich ziehen.
Man müßte Tierärzte anzeigen, die offen für Kastrationen werben.


Zitat
Liegt eine versuchte oder fahrlässige Tierquälerei oder sonstige Tiermisshandlung vor, wird diese als Ordnungswidrigkeit eingestuft und im Bußgeldverfahren nach § 18 TierSchG mit Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet. Als Nebenfolge kann das Tier sowohl im Strafverfahren (Tierquälerei, § 17 TierSchG) als auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren über § 19 TierSchG eingezogen werden.

http://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/recht/strafrecht.html

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Das habe ich verstanden Bubuka. Ich werde sie nicht kastrieren lassen wenn ich es nicht muss. Da kannst du dir ganz sicher sein, aber so ganz eindeutig scheint das alles hier ja nicht zu sein und müsste schlussendlich schlimmstenfalls vor Gericht ausgetragen werden. Die Kosten dafür müssen auch getragen werden, zumindest solange nicht klar ist wer im Recht ist. Erfahrungsgemäß ist aber auch kein Selbstläufer seine Gerichtskosten zurückzuholen - auch wenn die Klage "unberechtigt" war.

Schlimm genug, wenn man Labbibube oder Yorkiebub ernst nimmt.
Das Tierschutzgesetz ist eindeutig. Statt einen Tierarzt zur Halbkastration zu befragen, solltest Du lieber einen Anwalt um Rat fragen.

Das Gerichtsverfahren muss dich gar nichts kosten. Der Verein müßte die Klage einreichen und die Gerichtskosten vorstrecken. Du musst Dir nicht mal einen Anwalt nehmen, die Sache gewinnst Du auch so.
Und wenn du einen Anwalt hättest, würde der selbst seine Kosten beim Verein eintreiben. Damit hast Du nichts zu tun.
 
Um mal auf die Frage der Kontrolle einzugehen.

Bei den Katzen, die ich jung aus dem TH geholt habe, habe ich diese Kastrationsverpflichtung unterschrieben. Hab sie auch kastrieren lassen. Hätte ich sowieso. Kontrolliert hat es nie einer.

Bei dem einzigen Welpenhund (Hündin) aus dem TH habe ich auch unterschrieben. Die Hündin wurde nicht kastriert (jedenfalls nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt, sondern Jahre später aus gesundheitlichen Gründen). Auch da hat nie einer danach gefragt.

Kenne ich von anderen HH auch so.
 



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