Rechtliche Situation Dressurhalsbänder

DieterI;777388]Ja - und an der "Tarnung" sieht man, dass die Benutzer ein schlechtes Gewissen haben und eben nicht wollen, dass man den Stachler sieht.

Nein, sicher kein schlechtes Gewissen. Dann würde er das Ding weglassen. Er möchte eher den Diskusionen darüber aus dem Weg gehen.


Ein Verbot ist natürlich einfacher durchzusetzen und zu ahnden, weil dann bereits das Tragen eines Stachlers verboten wäre und nicht erst die tierquälerische Anwendung.

Hier hat vor einiger Zeit eine Richterin des nahegelegenen Amtsgerichtes einen Hundehalter mit 400,-- € belegt, weil der die Attrappe eines Reizstromgerätes am Hund gehabt hatte.

Weshalb sollte man einen Stachler (oder Tacker) ummachen, wenn man ihn nicht einsetzt? Ohne, dass der Hund ihn je zu spühren bekommen hat,zeigt er/es auch keine Wirkung, würde also seinen Zweck verfehlen.Woher soll der Hund da wissen, dass er den Auswirkungen aus den Weg gehen sollte?
Nein, wer sowas kauft, der weiß, was er da tut und wird es auch einsetzen.
 
Das war vor langer Zeit ,vlt ist auch noch heute ? , Usus Stacheln nach innen.

Nicht nur Hautschäden. Auch richtig böse Fleischwunden und Quetschungen.Manche machen die Dinger nie ab und Dinger wachsen ins Fleisch ein und müssen operativ entfernt werden. Davon hatten wir im TH einige Fälle. Oft sind sie auch so eng geworden, dass sie nur unter Nakose und mit gutem Werkzeug entfernt werden können. Nein, nicht nur vor langer Zeit,heute gibt es dass auch noch zur genüge. Wer die Dinger benutzt, der möchte natürlich keine Diskusionen darüber:wuetend10:, da wird er fuchsig.
 
Hallo,

da aktuell vielfach diskutiert, wie ist die rechtliche Situation zum Thema Dressurhalsbändern am Hund? Dressurhalsband meint sowas: http://www.dobermax.de/Sprenger-Dressurhalskette-Edelstahl-rostfrei-schwarz-52-cm Nicht angespitzt.

In Österreich und der Schweiz sind sie verboten. Das ist klar. In NL wird ein Verbot diskutiert. Der SV hat eine "Selbstverpflichtung" zur Nichtanwendung. Soweit bin ich schon. Dann gibt es ja unseren schwammigen § 3 Nr. 5 Tierschutzgesetz, aber explizit sind Dressurhalsungen nicht verboten, oder?

Wer weiß noch näheres? Bitte mit Quelle.



Ach, und wenn wir uns eine Stachelhalsbanddiskussion schenken könnten, wäre ich euch sehr verbunden...

Sie sind nicht verboten. Es ist nur verboten dem Hund damit erheblichen Leid und Schmerz zuzufuegen, aber das muss man beweisen koennen.

Lass aber lieber die Finger davon. In Laienhaenden machst du damit nur eins: dir einen verstoerten Hund heranziehen
Wenn du doch damit arbeitest, wunder dich nicht wenn er dir irgendwann das Bein tackert oder auf andere Hunde losgehen will.
 
da aktuell vielfach diskutiert,

Das ist mir noch gar nicht aufgefallen. Wo denn?

wie ist die rechtliche Situation zum Thema Dressurhalsbändern am Hund?

Warum willst du das so genau wissen?

Es wurde hier ja schon mehrfach erwähnt, verboten sind sie nicht.

Ich hatte mir auch schon überlegt, ob ich meinem Hund eins anzieh, verkehrt herum. Aber mir wäre es, für meinen Hund einfach zu schwer.

Ich hatte sogar mal eins, ein großes, etwa Rottigröße. Ich habs verschenkt an eine Hundehalterin, die es sich, zur Abschreckung, außen an die Wohnungstür gehängt hat :zwinkern2:
 
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:frech1::frech1:
Nicht nur Hautschäden. Auch richtig böse Fleischwunden und Quetschungen.Manche machen die Dinger nie ab und Dinger wachsen ins Fleisch ein und müssen operativ entfernt werden. Davon hatten wir im TH einige Fälle. Oft sind sie auch so eng geworden, dass sie nur unter Nakose und mit gutem Werkzeug entfernt werden können. Nein, nicht nur vor langer Zeit,heute gibt es dass auch noch zur genüge. Wer die Dinger benutzt, der möchte natürlich keine Diskusionen darüber:wuetend10:
, da wird er fuchsig.
Und ich war so naiv zu glauben die 80 er sind vorbei ( in Sachen Hundeerziehung)
Was du schreibst ist mir alles bekannt.
Unser Nachbar hatte zwei Boxer," natürlich" mit Stachler.
Bei einem war es verwachsen, daß der Hund Schmerzen hatte war ersichtlich.
Ich 16 jährig habe ihn gefragt.
Die Antwort, so ist er wenigstens " schön scharf".
Vergesse das Bild mein Lebtag nicht.
:wuetend2::wuetend2:
 
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Wenn es noch jemand interessiert, ich habe meine Aussage.

Habe gerade den Wesenstest beim Amtsvet bestanden, Dressurhalsband wurde nicht bemängelt. Auf Nachfrage war die explizite Aussage: "Wenn es so eingesetzt wird, ist es nicht tierschutzrelevant, falsch eingesetzt kann auch das Geschirr tierschutzrelevant sein."
 
Keine Ahnung, wo du deinen Wesenstest gemacht hast, aber wäre hier dein Dressurhalsband kein stinknormales Gliederkettenhalsband gewesen, sondern ein Stachelwürger, wärst du bereits durchgefallen, bevor der Test angefangen hätte :denken24:
 



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