DieterI;777388]Ja - und an der "Tarnung" sieht man, dass die Benutzer ein schlechtes Gewissen haben und eben nicht wollen, dass man den Stachler sieht.
Nein, sicher kein schlechtes Gewissen. Dann würde er das Ding weglassen. Er möchte eher den Diskusionen darüber aus dem Weg gehen.
Ein Verbot ist natürlich einfacher durchzusetzen und zu ahnden, weil dann bereits das Tragen eines Stachlers verboten wäre und nicht erst die tierquälerische Anwendung.
Hier hat vor einiger Zeit eine Richterin des nahegelegenen Amtsgerichtes einen Hundehalter mit 400,-- € belegt, weil der die Attrappe eines Reizstromgerätes am Hund gehabt hatte.
Weshalb sollte man einen Stachler (oder Tacker) ummachen, wenn man ihn nicht einsetzt? Ohne, dass der Hund ihn je zu spühren bekommen hat,zeigt er/es auch keine Wirkung, würde also seinen Zweck verfehlen.Woher soll der Hund da wissen, dass er den Auswirkungen aus den Weg gehen sollte?
Nein, wer sowas kauft, der weiß, was er da tut und wird es auch einsetzen.